Für Auszubildende gelten im Arbeitsalltag besondere Schutzvorschriften – dazu gehört auch der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch wie viele Urlaubstage stehen Auszubildenden tatsächlich zu? Und was müssen Arbeitgeber bei der Berechnung, Genehmigung und Dokumentation beachten? In diesem Artikel erklären wir die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen und zeigen, wie sich Urlaub in der Ausbildung korrekt verwalten lässt.
Der Urlaubsanspruch für Auszubildende ist in § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Grundsätzlich haben alle Auszubildenden Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wobei das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres eine entscheidende Rolle spielt.
Nach § 19 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für minderjährige Auszubildende:
Für volljährige Auszubildende gilt das Bundesurlaubsgesetz: → mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche → entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche
Viele Tarifverträge oder betriebliche Regelungen sehen jedoch höhere Urlaubsansprüche vor (z. B. 27–30 Tage).
Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten Ausbildungszeit (§ 4 BUrlG). Vor Ablauf dieser Frist besteht ein anteiliger Anspruch: → 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat der Beschäftigung.
Wichtig: Urlaub soll grundsätzlich während der Berufsschulferien gewährt werden, um die Ausbildung nicht zu beeinträchtigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Berufsschulzeiten, die während des Urlaubs liegen, gelten nicht als Urlaubstage – Auszubildende dürfen dadurch keine Nachteile haben.
Während des Urlaubs haben Auszubildende Anspruch auf bezahlte Freistellung (§ 11 BUrlG). Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Dazu gehören auch regelmäßig gezahlte Zuschläge oder Prämien.
Das Urlaubsentgelt ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es als laufender Arbeitslohn gilt. Für Arbeitgeber ist daher wichtig, die Urlaubsvergütung in der Lohnabrechnung korrekt auszuweisen.
Nach dem Nachweisgesetz (NachwG) und den Pflichten aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche, -anträge und -genehmigungen schriftlich dokumentieren. Dazu gehören:
Mit digitalen Tools wie TAXMARO lässt sich dieser Prozess einfach automatisieren: Urlaubsansprüche werden automatisch berechnet, Anträge können digital genehmigt und alle Daten direkt in die vorbereitende Lohnabrechnung integriert werden – rechtskonform, effizient und prüfungssicher.
Auszubildende sind vollwertige Arbeitnehmer – mit einem klar geregelten Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Mindestvorgaben beachten, Urlaubszeiten korrekt berechnen, genehmigen und dokumentieren. Mit TAXMARO gelingt die Urlaubsverwaltung auch für Auszubildende einfach, digital und rechtssicher – von der Antragstellung bis zur Lohnabrechnung.
