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Haben Auszubildende Anspruch auf Urlaub? – Rechte, Berechnung & Dokumentation

November 23, 2025

Für Auszubildende gelten im Arbeitsalltag besondere Schutzvorschriften – dazu gehört auch der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch wie viele Urlaubstage stehen Auszubildenden tatsächlich zu? Und was müssen Arbeitgeber bei der Berechnung, Genehmigung und Dokumentation beachten? In diesem Artikel erklären wir die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen und zeigen, wie sich Urlaub in der Ausbildung korrekt verwalten lässt.

⚖️ Gesetzliche Grundlage: Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Der Urlaubsanspruch für Auszubildende ist in § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Grundsätzlich haben alle Auszubildenden Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wobei das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres eine entscheidende Rolle spielt.

Nach § 19 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für minderjährige Auszubildende:

  • unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage Urlaub
  • unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage Urlaub
  • unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage Urlaub

Für volljährige Auszubildende gilt das Bundesurlaubsgesetz: → mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche → entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche

Viele Tarifverträge oder betriebliche Regelungen sehen jedoch höhere Urlaubsansprüche vor (z. B. 27–30 Tage).

📆 Berechnung und Zeitpunkt des Urlaubs

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten Ausbildungszeit (§ 4 BUrlG). Vor Ablauf dieser Frist besteht ein anteiliger Anspruch: → 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat der Beschäftigung.

Wichtig: Urlaub soll grundsätzlich während der Berufsschulferien gewährt werden, um die Ausbildung nicht zu beeinträchtigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Berufsschulzeiten, die während des Urlaubs liegen, gelten nicht als Urlaubstage – Auszubildende dürfen dadurch keine Nachteile haben.

🧾 Sozialrechtliche Aspekte: Lohnfortzahlung im Urlaub

Während des Urlaubs haben Auszubildende Anspruch auf bezahlte Freistellung (§ 11 BUrlG). Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Dazu gehören auch regelmäßig gezahlte Zuschläge oder Prämien.

Das Urlaubsentgelt ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es als laufender Arbeitslohn gilt. Für Arbeitgeber ist daher wichtig, die Urlaubsvergütung in der Lohnabrechnung korrekt auszuweisen.

🗂️ Dokumentation: Urlaub rechtssicher festhalten

Nach dem Nachweisgesetz (NachwG) und den Pflichten aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche, -anträge und -genehmigungen schriftlich dokumentieren. Dazu gehören:

  • Beginn und Ende des Urlaubs
  • Anzahl der gewährten Urlaubstage
  • Nachweise über Urlaubsentgelt
  • ggf. Übertragung oder Abgeltung bei Beendigung der Ausbildung

Mit digitalen Tools wie TAXMARO lässt sich dieser Prozess einfach automatisieren: Urlaubsansprüche werden automatisch berechnet, Anträge können digital genehmigt und alle Daten direkt in die vorbereitende Lohnabrechnung integriert werden – rechtskonform, effizient und prüfungssicher.

✅ Fazit: Auszubildende haben vollen Urlaubsanspruch

Auszubildende sind vollwertige Arbeitnehmer – mit einem klar geregelten Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Mindestvorgaben beachten, Urlaubszeiten korrekt berechnen, genehmigen und dokumentieren. Mit TAXMARO gelingt die Urlaubsverwaltung auch für Auszubildende einfach, digital und rechtssicher – von der Antragstellung bis zur Lohnabrechnung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.