Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Höhe, Berechnung und Sonderregelungen

September 9, 2025

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist ein zentrales Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er soll sicherstellen, dass Beschäftigte ausreichend Erholung erhalten und ihre Arbeitskraft langfristig erhalten bleibt. Doch wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland, wie wird er berechnet und haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage?

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage pro Jahr. Dabei gilt eine 6-Tage-Woche als Grundlage.

  • Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen Urlaub pro Jahr.
  • Bei einer Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus mehr Urlaubstage vor.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Arbeitstage pro Woche. Formel:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch = 24 : 6 × Arbeitstage pro Woche

Beispiele:

  • 3-Tage-Woche → 12 Urlaubstage
  • 4-Tage-Woche → 16 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche → 20 Urlaubstage

Bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr entsteht der Urlaubsanspruch anteilig pro Monat (1/12 des Jahresurlaubs).

Erhöhter Urlaubsanspruch für schwerbehinderte Menschen

Nach § 208 SGB IX haben Arbeitnehmer mit einer anerkannten Schwerbehinderung Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Dieser Zusatzurlaub kommt zum gesetzlichen Mindesturlaub oder zu einem vertraglich höheren Urlaubsanspruch hinzu.

Beispiel:

  • 5-Tage-Woche: 20 Tage gesetzlicher Urlaub + 5 Tage Zusatzurlaub = 25 Tage Gesamturlaub.

Fazit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland liegt bei mindestens 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Teilzeitkräfte erhalten ihren Urlaub anteilig, während schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage haben. Arbeitgeber sollten die korrekte Berechnung in der Lohnabrechnung sicherstellen, um rechtliche Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.