Gesetzliche Grundlage für Pausenzeiten
Die Pflicht zur Pausengestaltung ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 4:
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
- Die Pausen dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
- Die Ruhepausen müssen im Voraus feststehen – reine „Bildschirmpausen“ zählen nicht
Was passiert, wenn Arbeitnehmer Pausen nicht einhalten?
Auch wenn Arbeitnehmer selbst auf Pausen verzichten möchten, ist das rechtlich unzulässig. Pausen sind zwingend vorgeschrieben und müssen genommen werden. Werden sie nicht eingehalten:
- Arbeitnehmer riskieren gesundheitliche Schäden durch Überlastung.
- Arbeitgeber haften für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, selbst wenn Arbeitnehmer freiwillig durcharbeiten.
- Fehlende Pausen gelten nicht als Mehrarbeit und dürfen nicht als Überstunden vergütet werden.
Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern?
Verstößt ein Unternehmen gegen die Einhaltung von Pausenzeiten, drohen:
- Bußgelder bis zu 15.000 Euro (§ 22 ArbZG)
- Strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch Missachtung Gesundheitsschäden entstehen (§ 23 ArbZG)
- Haftungsrisiken im Falle von Arbeitsunfällen oder Erkrankungen, da fehlende Pausen als Organisationsverschulden gewertet werden können
- Prüfungsrisiken durch Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Zoll bei Mindestlohnkontrollen)
Wie können Arbeitgeber verhindern, dass Pausen nicht eingehalten werden?
Damit Arbeitnehmer ihre Pausen tatsächlich nehmen, sind klare Prozesse und Kontrollen notwendig:
- Digitale Arbeitszeiterfassung: Systeme wie TAXMARO dokumentieren Pausen und verhindern unzulässiges Durcharbeiten.
- Klare Pausenregelungen: Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung sollte feste Pausenzeiten enthalten.
- Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen wissen, dass Pausen gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional sind.
- Betriebsrat einbinden: In mitbestimmungspflichtigen Betrieben (§ 87 BetrVG) sollte der Betriebsrat Pausenregelungen mitgestalten.
- Kontrolle & Nachhalten: Führungskräfte müssen dafür sorgen, dass Pausen tatsächlich genommen werden.
Fazit
Gesetzliche Pausenzeiten sind nicht verhandelbar – sie schützen Arbeitnehmer und verpflichten Arbeitgeber. Werden sie nicht eingehalten, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder, Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen. Mit einer klaren Regelung, digitaler Zeiterfassung und konsequenter Kontrolle können Unternehmen sicherstellen, dass die Pausenregelungen eingehalten und rechtliche Risiken vermieden werden.