Kündigungsfrist in der Probezeit
- Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Die Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden – also auch kurz vor Ablauf der Probezeit.
- Eine Angabe von Gründen ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist etwas anderes geregelt.
Kündigungsfristen nach der Probezeit
Nach Ablauf der Probezeit verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB):
- Bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende.
- Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende.
- Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende.
- Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende.
- Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende.
- Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende.
- Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende.
👉 Für den Arbeitnehmer gilt in der Regel immer die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Was muss ich als Arbeitgeber bei der Kündigung beachten?
- Form: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail oder mündliche Mitteilung reichen nicht.
- Zugang: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Arbeitnehmer eingeht. Erst dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
- Kündigungstermin: Achten Sie darauf, ob die Frist zum Monatsende oder zum 15. einzuhalten ist.
- Sonderregelungen: Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichende, oft auch kürzere oder längere Fristen vorsehen.
Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber eine Frist verpasse?
- Kündigung wird unwirksam: Wird die Frist nicht eingehalten, endet das Arbeitsverhältnis nicht zum gewünschten Termin.
- Weiterbeschäftigungspflicht: Der Mitarbeiter bleibt beschäftigt, bis eine neue wirksame Kündigung ausgesprochen wird.
- Lohnfortzahlung: Arbeitgeber müssen das Gehalt bis zum tatsächlichen Ende weiterzahlen.
- Rechtliche Risiken: Arbeitnehmer können Kündigungsschutzklage einreichen, wenn formale Fehler vorliegen.
Fazit
Die gesetzlichen Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Probezeit oder Betriebszugehörigkeit und sind für Arbeitgeber bindend. Wer eine Kündigung ausspricht, muss unbedingt auf Form, Zugang und Termine achten – sonst bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es drohen unnötige Kosten. Digitale HR-Tools wie Taxmaro helfen dabei, Fristen und Dokumentationen zuverlässig zu verwalten und rechtssicher einzuhalten.