Die fristlose außerordentliche Kündigung ist ein drastischer Schritt – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder groben Pflichtverletzungen. In diesem Artikel erfährst du, wann eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig ist, welche Voraussetzungen gelten und findest eine aktuelle Vorlage für 2025.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (§ 626 BGB). Beispiele sind schwere Pflichtverletzungen, Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigungen.
Ein Arbeitgeber darf eine fristlose Kündigung nur aussprechen, wenn ein gravierender Pflichtverstoß vorliegt. Typische Gründe sind:
Wichtig: In vielen Fällen muss vor einer fristlosen Kündigung zunächst eine Abmahnung erfolgen. Nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl) kann sofort gekündigt werden.
Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam ist, gelten folgende Anforderungen:
Muster: Fristlose Kündigung (Vorlage 2025)
Die fristlose außerordentliche Kündigung ist ein scharfes arbeitsrechtliches Instrument. Sie darf nur bei gravierenden Pflichtverletzungen ausgesprochen werden und muss korrekt schriftlich sowie fristgerecht erfolgen. Arbeitgeber sollten stets prüfen, ob eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung als mildere Mittel in Betracht kommen.