Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Arbeitgeber müssen entscheiden, ob sie diese vergüten oder durch Freizeitausgleich ausgleichen. Aber was genau bedeutet Freizeitausgleich, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wie ist er zu dokumentieren – und wie muss er in der Lohnabrechnung dargestellt werden?
Unter Freizeitausgleich versteht man den Ausgleich von Überstunden oder Mehrarbeit durch zusätzliche freie Zeit anstelle einer Auszahlung. Anstelle von Geld erhält der Mitarbeiter also arbeitsfreie Stunden oder Tage.
Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Wichtig: Ein genereller Anspruch auf Freizeitausgleich besteht nur, wenn er vertraglich oder tariflich vereinbart ist.
Eine korrekte Dokumentation ist entscheidend, um Streitigkeiten oder Probleme bei Prüfungen zu vermeiden:
👉 Tipp: Digitale HR-Software vereinfacht die Dokumentation und stellt sicher, dass Arbeitszeitkonten stets aktuell sind.
In der Lohnabrechnung muss der Freizeitausgleich korrekt dargestellt werden:
Freizeitausgleich ist eine praxisnahe Möglichkeit, Überstunden nicht auszuzahlen, sondern in freie Zeit umzuwandeln. Für Arbeitgeber ist wichtig: klare Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, exakte Dokumentation und transparente Darstellung in der Lohnabrechnung. Mit einem gut geführten Arbeitszeitkonto lassen sich Überstunden rechtssicher und für Mitarbeiter nachvollziehbar ausgleichen.