Published on:
22.9.2025

Freizeitausgleich: Was Arbeitgeber wissen müssen

Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Arbeitgeber müssen entscheiden, ob sie diese vergüten oder durch Freizeitausgleich ausgleichen. Aber was genau bedeutet Freizeitausgleich, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wie ist er zu dokumentieren – und wie muss er in der Lohnabrechnung dargestellt werden?

Was ist Freizeitausgleich?

Unter Freizeitausgleich versteht man den Ausgleich von Überstunden oder Mehrarbeit durch zusätzliche freie Zeit anstelle einer Auszahlung. Anstelle von Geld erhält der Mitarbeiter also arbeitsfreie Stunden oder Tage.

Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Wichtig: Ein genereller Anspruch auf Freizeitausgleich besteht nur, wenn er vertraglich oder tariflich vereinbart ist.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  1. Klare Vereinbarung
  1. Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sollte geregelt sein, ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden.
  1. Ohne schriftliche Regelung kann der Arbeitnehmer in vielen Fällen die Auszahlung verlangen.
  1. Arbeitszeitgesetz einhalten
  1. Auch beim Freizeitausgleich gelten die Vorgaben des ArbZG (z. B. tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten).
  1. Überstunden müssen in einem angemessenen Zeitraum ausgeglichen werden, um nicht gegen Arbeitsschutzregelungen zu verstoßen.
  1. Transparente Absprachen
  1. Der Zeitpunkt des Freizeitausgleichs ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzustimmen.
  1. Eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist.

Wie ist Freizeitausgleich zu dokumentieren?

Eine korrekte Dokumentation ist entscheidend, um Streitigkeiten oder Probleme bei Prüfungen zu vermeiden:

👉 Tipp: Digitale HR-Software vereinfacht die Dokumentation und stellt sicher, dass Arbeitszeitkonten stets aktuell sind.

Freizeitausgleich in der Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung muss der Freizeitausgleich korrekt dargestellt werden:

Fazit

Freizeitausgleich ist eine praxisnahe Möglichkeit, Überstunden nicht auszuzahlen, sondern in freie Zeit umzuwandeln. Für Arbeitgeber ist wichtig: klare Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, exakte Dokumentation und transparente Darstellung in der Lohnabrechnung. Mit einem gut geführten Arbeitszeitkonto lassen sich Überstunden rechtssicher und für Mitarbeiter nachvollziehbar ausgleichen.

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