Fortbildung oder Weiterbildung? Der entscheidende Unterschied für Arbeitgeber

January 8, 2026

Fortbildung und Weiterbildung werden im Arbeitsalltag oft gleichgesetzt – rechtlich machen sie jedoch einen entscheidenden Unterschied. Für Arbeitgeber hängt davon ab, ob Schulungen bezahlt werden müssen, als Arbeitszeit gelten und ob Kosten zurückgefordert werden dürfen. Wer sauber trennt, vermeidet Konflikte und Haftungsrisiken.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Muss der Arbeitgeber Fortbildungen ermöglichen?

Ja – wenn sie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Beispiele:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen
  • Produktschulungen bei neuen Systemen
  • Sicherheits- oder Compliance-Schulungen

Diese gelten als Arbeitszeit und sind vollständig zu vergüten.

Besteht ein Anspruch auf Weiterbildung?

Grundsätzlich nein. Weiterbildung liegt überwiegend im Eigeninteresse des Arbeitnehmers. Ein Anspruch besteht nur, wenn:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • individueller Arbeitsvertrag
  • Bildungsurlaubsgesetze der Länder

dies vorsehen.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber tragen?

Darf ich Rückzahlungsklauseln vereinbaren?

Ja – aber nur bei freiwilligen Weiterbildungen und mit angemessener Bindungsdauer. Unwirksam sind Klauseln, die den Arbeitnehmer übermäßig binden.

Typische Fehler von Arbeitgebern

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Fazit

Fortbildung ist Arbeitgeberpflicht – Weiterbildung in der Regel freiwillig. Wer den Unterschied kennt und sauber dokumentiert, vermeidet rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig die Qualifikation seines Teams.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.