Ferienjobber im Unternehmen: Was Sie 2025 wissen sollten

Sommerzeit ist Ferienjob-Zeit – viele Schüler:innen und Studierende nutzen die Semester- oder Schulferien, um sich etwas dazuzuverdienen. Für Unternehmen eine gute Gelegenheit, Engpässe zu überbrücken oder kurzfristige Unterstützung zu holen. Doch Achtung: Auch bei kurzfristigen Beschäftigungen gelten klare gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsrecht.

👥 Wer gilt als Ferienjobber?

Ferienjobber sind in der Regel:

Wichtig: Die Beschäftigung darf nicht auf Dauer angelegt sein, sondern muss klar befristet und mit einem erkennbaren Feriencharakter verbunden sein.

📅 Wie lange dürfen Ferienjobber arbeiten?

Das kommt auf den Status der Beschäftigung an:

Tipp: Bei Studierenden, die durchgehend eingeschrieben sind, gelten andere Regeln als bei Schüler:innen. Die Einschreibung muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden.

💼 Was müssen Arbeitgeber beachten?

  1. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale:
    Ferienjobber müssen ordnungsgemäß angemeldet werden – auch bei kurzfristiger Beschäftigung.
  2. Lohnsteuer prüfen:
    Auch wenn keine Sozialversicherungsbeiträge fällig sind, kann Lohnsteuer anfallen. Hier hilft ein Steuerfreibetrag oder die Abrechnung nach Steuerklasse I (für Schüler:innen/Studierende ohne Nebenjob).
  3. Meldungen & Dokumentation:
    • Sofortmeldung bei kurzfristiger Beschäftigung (z. B. Gastronomie)
    • Arbeitsvertrag und ggf. Schul- oder Studiennachweis dokumentieren
    • Arbeitszeiten erfassen (Stichwort: Nachweispflicht gemäß Arbeitszeitgesetz)
  4. Unfallversicherung:
    Auch bei kurzfristiger Beschäftigung muss der Ferienjobber über die Berufsgenossenschaft unfallversichert sein.

🧠 FAQ: Häufige Fragen zu Ferienjobbern

🔹 Müssen Ferienjobber Mindestlohn erhalten?
Ja, grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn (seit 1. Jan. 2024: 12,41 €/Stunde). Ausnahmen gelten nur für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

🔹 Zählt der Ferienjob zur Sozialversicherungspflicht?
Nur wenn die Grenzen für kurzfristige Beschäftigung oder Minijob überschritten werden. Dann wird die Tätigkeit regulär versicherungspflichtig.

🔹 Können Ferienjobber Überstunden leisten?
Grundsätzlich ja – aber nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes und der vereinbarten Höchstgrenzen.

🔹 Müssen Schüler:innen oder Studierende Urlaub bekommen?
Bei kurzfristiger Beschäftigung besteht kein Urlaubsanspruch. Bei Minijobs über längere Zeiträume gelten anteilige Urlaubsansprüche.

✅ Fazit: Ferienjobber clever einsetzen – aber rechtssicher

Ferienjobber bringen frischen Wind ins Team – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten. Besonders wichtig: klare Befristung, ordentliche Anmeldung und dokumentierte Arbeitszeiten.

Für Lohnbüros, HR-Abteilungen und Steuerkanzleien bedeutet das:
👉 Genaue Prüfung vorab, saubere Abwicklung danach.

Mit einer digitalen Lösung wie TAXMARO lassen sich Beschäftigungsdaten, Verträge und Löhne sicher erfassen und rechtssicher dokumentieren – auch für kurzfristige Aushilfen.

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