Feiertage 2025: Lohnfortzahlung, Unterschiede nach Bundesland und Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Feiertage sind nicht nur freie Tage, sondern haben auch rechtliche Auswirkungen auf Lohn und Gehalt. Welche Regeln 2025 gelten, erfährst du hier.
Übersicht: Feiertage 2025 in Deutschland
Feiertage sind in Deutschland größtenteils Ländersache – neben bundesweiten Feiertagen wie Neujahr, Karfreitag oder Tag der Deutschen Einheit gibt es zahlreiche regionale Unterschiede (z. B. Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag). 2025 gibt es insgesamt 9 gesetzliche Feiertage bundesweit, hinzu kommen je nach Bundesland bis zu 4 zusätzliche Feiertage. Für Arbeitgeber ist es daher wichtig zu wissen, in welchem Bundesland der Arbeitsort des Mitarbeiters liegt, da dies die Lohnabrechnung beeinflusst.
Muss an Feiertagen Lohn oder Gehalt gezahlt werden?
Ja. Nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen, wenn sie an diesem Tag normalerweise gearbeitet hätten.
Gehaltsempfänger (Monatsgehalt): Das Gehalt bleibt unverändert, Feiertage wirken sich nicht auf die Höhe des monatlichen Entgelts aus.
Lohnempfänger (Stundenlohn): Für Feiertage ist der Lohn fortzuzahlen, wenn der Mitarbeiter planmäßig gearbeitet hätte. Die Berechnung erfolgt auf Basis des regelmäßigen Stundenverdienstes.
Berechnung von Lohn und Gehalt an Feiertagen
Stundenlöhner: Sie erhalten den Durchschnittsverdienst der ausgefallenen Arbeitsstunden. Zuschläge sind nur zu zahlen, wenn tatsächlich an Feiertagen gearbeitet wird (z. B. im Schichtdienst).
Gehaltsempfänger: Monatliche Bezüge bleiben gleich – Feiertage haben keinen Einfluss auf die Auszahlung.
Feiertagsarbeit: Wer tatsächlich arbeitet, hat Anspruch auf den normalen Lohn plus Feiertagszuschlag. Dieser Zuschlag kann steuerfrei bleiben, wenn er gesetzlich oder per Tarifvertrag vorgesehen ist (§ 3b EStG).
Unterschiede nach Bundesland
Die Anzahl der Feiertage variiert stark:
Bayern: Mit bis zu 13 Feiertagen das Bundesland mit den meisten freien Tagen (u. a. Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen).
Berlin: Zusätzlicher Feiertag ist z. B. der Internationale Frauentag (8. März).
Hamburg, Bremen, Niedersachsen: Haben die wenigsten Feiertage (9 bis 10).
Für Arbeitgeber bedeutet das: Beschäftigte in verschiedenen Bundesländern können trotz identischer Verträge unterschiedlich viele freie Tage haben. In der Lohnabrechnung wirkt sich das nicht nachteilig aus – die Lohnfortzahlung gilt immer für den jeweiligen gesetzlichen Feiertag des Bundeslands, in dem der Arbeitsort liegt.
Feiertage 2025 – Beispiele für regionale Unterschiede
Fronleichnam (19. Juni 2025): Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Mariä Himmelfahrt (15. August 2025): Nur im Saarland und in katholischen Gemeinden Bayerns.
Reformationstag (31. Oktober 2025): Feiertag in ostdeutschen Bundesländern sowie in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass:
Feiertage korrekt im Abrechnungssystem hinterlegt sind (regional unterschiedlich).
Lohnfortzahlung automatisch berücksichtigt wird – sowohl bei Gehalt als auch bei Lohn.
Zuschläge für Feiertagsarbeit steuer- und sozialversicherungsfrei abgebildet werden, sofern sie die gesetzlichen Grenzen einhalten.
Fehlzeitenkontrolle korrekt läuft, da Feiertage nicht als Urlaub oder Krankheit gelten.
Übersicht Feiertage in Deutschlad
Fazit
Feiertage 2025 sind für Arbeitnehmer nicht nur Erholung, sondern auch ein rechtlich gesicherter Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber müssen in der Lohnabrechnung die regionalen Unterschiede der Feiertage berücksichtigen und sowohl Gehalt als auch Lohn korrekt fortzahlen. Wer zusätzlich an Feiertagen arbeitet, profitiert von steuerfreien Zuschlägen. Eine saubere Abbildung in der Lohnabrechnung sorgt für Rechtssicherheit und Mitarbeiterzufriedenheit.
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