Familienstartzeit 2025: Gesetz, aktueller Stand und Auswirkungen für Arbeitgeber

September 26, 2025

Die Geburt eines Kindes ist ein prägendes Ereignis – sowohl für Familien als auch für den beruflichen Alltag. Mit der geplanten Familienstartzeit wollte die Bundesregierung einen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Geburt gesetzlich verankern. Doch bislang ist das Vorhaben nicht umgesetzt. Welche Hintergründe, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten sich daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben, beleuchtet dieser Beitrag.

Familienstartzeit – was steckt dahinter?

Die geplante Familienstartzeit sollte in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes einführen. Anspruchsberechtigt wären insbesondere Väter sowie zweite Elternteile in Regenbogen- oder Patchworkfamilien gewesen. Damit wollte die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1158 zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie umsetzen.

Familienstartzeit 2025: Kein Gesetz in Kraft

Obwohl die EU mindestens zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub vorschreibt, wurde die Familienstartzeit in Deutschland bislang nicht umgesetzt. Der entsprechende Referentenentwurf von 2023 wurde nicht verabschiedet. Damit besteht für Arbeitnehmer derzeit kein Rechtsanspruch auf Familienstartzeit. Eltern können weiterhin auf bestehende Regelungen wie Elternzeit oder Sonderurlaub nach § 616 BGB zurückgreifen – letzterer allerdings nur, wenn er im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Wer hätte Anspruch auf Familienstartzeit gehabt?

Nach dem geplanten Gesetz wären folgende Personen anspruchsberechtigt gewesen:

  • Väter direkt nach der Geburt eines Kindes
  • zweite Elternteile in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder Patchworkfamilien
  • ggf. eine von der Mutter benannte Vertrauensperson

Da das Gesetz nie eingeführt wurde, bleibt dies jedoch ein theoretisches Modell.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber gilt aktuell:

  • Es gibt keine Pflicht, eine Familienstartzeit zu gewähren.
  • Unternehmen können jedoch freiwillig bezahlte oder unbezahlte Freistellungen anbieten.
  • Familienfreundliche Regelungen wirken sich positiv auf die Arbeitgeberattraktivität aus.
  • Gesetzlich bindend sind nur die bekannten Modelle wie Elternzeit oder bestimmte Formen des Sonderurlaubs.

Familienstartzeit und Lohnbuchhaltung

Da die Familienstartzeit nicht gesetzlich eingeführt wurde, müssen Arbeitgeber sie in der Lohnbuchhaltung nicht berücksichtigen. Unternehmen, die freiwillig ähnliche Freistellungen gewähren, sollten diese jedoch korrekt abbilden:

  • Bezahlte Freistellung → reguläres Gehalt weiterzahlen, keine Erstattung über Umlageverfahren.
  • Unbezahlte Freistellung → Ausweisung als Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung.

Eine saubere Dokumentation in der Lohnsoftware ist entscheidend, um Transparenz gegenüber Arbeitnehmern und Behörden zu gewährleisten.

Fazit: Familienstartzeit bleibt ein politisches Projekt

Die Familienstartzeit 2025 ist in Deutschland weiterhin kein geltendes Gesetz. Arbeitgeber müssen aktuell keine Änderungen umsetzen, sollten die politische Entwicklung jedoch beobachten. Bis zu einer möglichen Einführung können Unternehmen mit freiwilligen, familienfreundlichen Regelungen punkten – und ihre Lohnabrechnung mit modernen HR-Tools wie Taxmaro rechtssicher gestalten.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.