Published on:
9.9.2025

Familienstartzeit 2025: Gesetz, aktueller Stand und Auswirkungen für Arbeitgeber

Die Geburt eines Kindes ist ein prägendes Ereignis – sowohl für Familien als auch für den beruflichen Alltag. Mit der geplanten Familienstartzeit wollte die Bundesregierung einen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Geburt gesetzlich verankern. Doch bislang ist das Vorhaben nicht umgesetzt. Welche Hintergründe, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten sich daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben, beleuchtet dieser Beitrag.

Familienstartzeit – was steckt dahinter?

Die geplante Familienstartzeit sollte in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes einführen. Anspruchsberechtigt wären insbesondere Väter sowie zweite Elternteile in Regenbogen- oder Patchworkfamilien gewesen. Damit wollte die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1158 zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie umsetzen.

Familienstartzeit 2025: Kein Gesetz in Kraft

Obwohl die EU mindestens zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub vorschreibt, wurde die Familienstartzeit in Deutschland bislang nicht umgesetzt. Der entsprechende Referentenentwurf von 2023 wurde nicht verabschiedet. Damit besteht für Arbeitnehmer derzeit kein Rechtsanspruch auf Familienstartzeit. Eltern können weiterhin auf bestehende Regelungen wie Elternzeit oder Sonderurlaub nach § 616 BGB zurückgreifen – letzterer allerdings nur, wenn er im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Wer hätte Anspruch auf Familienstartzeit gehabt?

Nach dem geplanten Gesetz wären folgende Personen anspruchsberechtigt gewesen:

Da das Gesetz nie eingeführt wurde, bleibt dies jedoch ein theoretisches Modell.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber gilt aktuell:

Familienstartzeit und Lohnbuchhaltung

Da die Familienstartzeit nicht gesetzlich eingeführt wurde, müssen Arbeitgeber sie in der Lohnbuchhaltung nicht berücksichtigen. Unternehmen, die freiwillig ähnliche Freistellungen gewähren, sollten diese jedoch korrekt abbilden:

Eine saubere Dokumentation in der Lohnsoftware ist entscheidend, um Transparenz gegenüber Arbeitnehmern und Behörden zu gewährleisten.

Fazit: Familienstartzeit bleibt ein politisches Projekt

Die Familienstartzeit 2025 ist in Deutschland weiterhin kein geltendes Gesetz. Arbeitgeber müssen aktuell keine Änderungen umsetzen, sollten die politische Entwicklung jedoch beobachten. Bis zu einer möglichen Einführung können Unternehmen mit freiwilligen, familienfreundlichen Regelungen punkten – und ihre Lohnabrechnung mit modernen HR-Tools wie Taxmaro rechtssicher gestalten.

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