Empfehlungsschreiben: Muss ich als Arbeitgeber eines ausstellen – und was darf drinstehen?

January 8, 2026

Ein Empfehlungsschreiben kann für Arbeitnehmer ein wertvoller Karrierebaustein sein – für Arbeitgeber ist es dagegen freiwillig, aber rechtlich sensibel. Wer ein solches Schreiben ausstellt, übernimmt Verantwortung für Inhalt, Formulierungen und mögliche Folgen. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grenzen zu kennen.

Was ist ein Empfehlungsschreiben?

Ein Empfehlungsschreiben ist eine persönliche Bewertung des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber und ergänzt häufig das qualifizierte Arbeitszeugnis. Es hebt Stärken, Erfolge und Einsatzbereiche hervor und dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage.

Bin ich als Arbeitgeber zur Ausstellung verpflichtet?

Nein. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, auf das Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch haben (§ 109 GewO), besteht kein Anspruch auf ein Empfehlungsschreiben. Die Ausstellung ist freiwillig.

Was sollte ein Empfehlungsschreiben enthalten?

Empfohlene Inhalte:

Was darf nicht enthalten sein?

Unzulässig oder riskant sind:

  • negative Bewertungen
  • Hinweise auf Krankheit, Schwangerschaft oder private Umstände
  • diskriminierende Aussagen (Alter, Herkunft, Religion etc.)
  • interne Konflikte oder Abmahnungen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Typische Fehler von Arbeitgebern

  • Empfehlungsschreiben mit Zeugnis verwechseln
  • unbedachte Formulierungen
  • keine Freigabeprozesse
  • fehlende Dokumentation

Empfehlungsschreiben professionell verwalten

Mit Taxmaro HR lassen sich Zeugnisse und Empfehlungsschreiben strukturiert erstellen, revisionssicher speichern und rechtssicher formulieren – ohne Risiko für Ihr Unternehmen.

Fazit

Ein Empfehlungsschreiben ist freiwillig – aber rechtlich sensibel. Wer es ausstellt, sollte professionell formulieren und keine Risiken eingehen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.