Ein Empfehlungsschreiben kann für Arbeitnehmer ein wertvoller Karrierebaustein sein – für Arbeitgeber ist es dagegen freiwillig, aber rechtlich sensibel. Wer ein solches Schreiben ausstellt, übernimmt Verantwortung für Inhalt, Formulierungen und mögliche Folgen. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grenzen zu kennen.
Ein Empfehlungsschreiben ist eine persönliche Bewertung des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber und ergänzt häufig das qualifizierte Arbeitszeugnis. Es hebt Stärken, Erfolge und Einsatzbereiche hervor und dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage.
Nein. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, auf das Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch haben (§ 109 GewO), besteht kein Anspruch auf ein Empfehlungsschreiben. Die Ausstellung ist freiwillig.
Empfohlene Inhalte:

Unzulässig oder riskant sind:

Mit Taxmaro HR lassen sich Zeugnisse und Empfehlungsschreiben strukturiert erstellen, revisionssicher speichern und rechtssicher formulieren – ohne Risiko für Ihr Unternehmen.
Ein Empfehlungsschreiben ist freiwillig – aber rechtlich sensibel. Wer es ausstellt, sollte professionell formulieren und keine Risiken eingehen.
