3.4.2025

Elterngeld: Neue Einkommensgrenze ab 2025

Die Bundesregierung zieht die Einkommensgrenze beim Elterngeld weiter an – und das hat Folgen. Ab April 2025 verlieren mehr Familien mit hohem Einkommen ihren Anspruch auf Elterngeld. Was sich genau ändert, wen es betrifft und worauf Unternehmen und Kanzleien jetzt achten sollten, fassen wir in diesem Beitrag für dich zusammen.

Ab dem 1. April 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die viele Familien betrifft: Wer als Elternpaar ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 175.000 € hat, verliert den Anspruch auf Elterngeld. Das geht aus den aktuellen Informationen des Bundesfamilienministeriums hervor.

Was genau heißt das?

Die neue Grenze liegt bei:

Bisher lag die Grenze bei 300.000 €, später bei 200.000 € – jetzt folgt der nächste Schritt der Reduktion. Ziel: Haushaltskonsolidierung. Doch für viele Familien bringt das finanzielle Unsicherheit mit sich.

👩‍👧 Wer ist betroffen?

Wichtig: Das Elterngeld ist für viele nicht nur eine soziale Leistung, sondern auch ein Planungstool. Wegfallende Unterstützung könnte insbesondere Zweitverdienende betreffen und die Aufteilung von Care-Arbeit beeinflussen.

📌 Was bedeutet das für Unternehmen und Kanzleien?

Für HR-Abteilungen und Steuerkanzleien ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Mandant:innen und Mitarbeitende zu informieren:

💡 Tipp: Frühzeitig informieren spart spätere Korrekturen bei der Lohnabrechnung und sorgt für mehr Klarheit bei den Mitarbeitenden.

Die Elterngeldreform bringt Einschränkungen für Besserverdienende – und damit mehr Beratungsbedarf. Gerade jetzt ist es wichtig, den Überblick zu behalten und fundiert zu planen.

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