Elterneigenschaft: Was ist das und warum ist sie für Lohnabrechnung, SV & Steuern so wichtig?

January 9, 2026

Die Elterneigenschaft ist seit der Reform der Pflegeversicherung ein zentrales Abrechnungsmerkmal. Sie entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer einen Zuschlag zahlen oder Abschläge erhalten. Für Arbeitgeber ist sie daher kein Randthema, sondern ein Pflichtbestandteil einer korrekten Lohn- und Sozialversicherungsabrechnung.

Was bedeutet „Elterneigenschaft“?

Die Elterneigenschaft bezeichnet im Sozialversicherungsrecht, ob ein Arbeitnehmer Kinder hat oder kinderlos ist. Sie ist seit der Reform der Pflegeversicherung ein zentrales Abrechnungsmerkmal, weil davon die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge abhängt.

Welche Folgen hat die Elterneigenschaft bei Lohnabrechnung, SV & Steuer?

Die Elterneigenschaft beeinflusst ausschließlich die Pflegeversicherung – nicht die Lohnsteuer.

Pflegeversicherungsbeiträge 2025

Je mehr Kinder unter 25 Jahren, desto geringer der Arbeitnehmeranteil.

Wie wird die Elterneigenschaft nachgewiesen?

Zulässige Nachweise sind z. B.:

  • Geburtsurkunde
  • Kindergeldbescheid
  • Steuer-ID des Kindes
  • amtliche Bescheinigungen

Der Nachweis ist einmalig ausreichend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Muss der Arbeitgeber die Elterneigenschaft abfragen?

Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Elterneigenschaft aktiv zu erheben und korrekt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Ohne Angabe gilt der Arbeitnehmer automatisch als kinderlos – mit entsprechend höherem Pflegebeitrag.

Was passiert, wenn ich die Elterneigenschaft nicht berücksichtige?

Rückwirkende Korrekturen sind aufwendig und können mehrere Abrechnungszeiträume betreffen.

Wie lange gilt die Elterneigenschaft?

Die Berücksichtigung endet, wenn:

  • das jüngste berücksichtigungsfähige Kind das 25. Lebensjahr vollendet
  • kein weiteres Kind mehr vorliegt

Ab dem Folgemonat gilt der Arbeitnehmer wieder als kinderlos – mit Pflegezuschlag.

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Mit Taxmaro HR & Payroll erfassen Arbeitgeber die Elterneigenschaft inklusive Nachweisen digital und revisionssicher. Änderungen werden automatisch in die Pflegeversicherungsbeiträge übernommen – ohne manuelle Nachberechnungen.

Fazit für Arbeitgeber

Die Elterneigenschaft ist kein optionales Detail, sondern ein abrechnungsrelevantes Pflichtmerkmal. Wer sie falsch erfasst, riskiert Beitragsnachforderungen, Korrekturen und unnötige Konflikte mit Mitarbeitern.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.