Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber Pflicht. Das klassische „gelbe Papier“ hat damit weitgehend ausgedient. Stattdessen werden Krankmeldungen digital zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt. Hier erfährst du, wer die eAU machen muss, wie du sie als Arbeitgeber einfach über das Modul Taxmaro Fehlzeiten abrufst und wie die Informationen automatisch in die Lohnabrechnung einfließen.
Die eAU ist für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer verpflichtend – unabhängig von Arbeitszeitmodell oder Beschäftigungsform. Das Verfahren läuft so:
Ausnahmen:
💡 Wer den Abruf nicht durchführt, riskiert falsche Lohnfortzahlungen oder Probleme bei Erstattungen im Umlageverfahren (U1/U2).
Mit dem Fehlzeiten-Modul von Taxmaro können Arbeitgeber die eAU vollständig digital und ohne Mehraufwand umsetzen:
Vorteil: Kein manuelles Einloggen in externe Systeme – alle Informationen kommen an einem Ort zusammen.
Mit Taxmaro werden die eAU-Daten direkt in die Payroll integriert:
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Pflicht – aber mit dem Taxmaro Fehlzeiten-Modul wird sie zum Kinderspiel. Arbeitgeber rufen Krankmeldungen automatisch ab, sehen alle Fehlzeiten auf einen Blick und haben die Daten sofort in der Lohnabrechnung verfügbar. So sparst du Zeit, vermeidest Fehler und erfüllst alle gesetzlichen Anforderungen.