Published on:
8.9.2025

Einmalzahlung im Minijob 2025: Regeln, Dokumentation und Lohnabrechnung

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni sind auch im Minijob möglich – doch sie dürfen die gesetzlichen Verdienstgrenzen nicht sprengen. Arbeitgeber müssen 2025 genau prüfen, wie Sonderzahlungen dokumentiert und in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden, um den Minijob-Status rechtssicher zu erhalten.

Was ist eine Einmalzahlung im Minijob?

Unter einer Einmalzahlung versteht man Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder Bonuszahlungen, die zusätzlich zum regelmäßigen Minijob-Gehalt ausgezahlt werden. Da Minijobs strengen Einkommensgrenzen unterliegen, ist die Behandlung solcher Zahlungen entscheidend für den Status des Beschäftigungsverhältnisses.

Rechtslage 2025: Welche Grenzen gelten?

Dokumentation der Einmalzahlung

Damit eine Einmalzahlung rechtssicher bleibt, müssen Arbeitgeber Folgendes beachten:

Abbildung in der Lohnabrechnung

1. Steuerpflichtige Einmalzahlungen

2. Steuerfreie Zuschläge

3. Meldungen an die Minijob-Zentrale

Praxisbeispiel

Eine Minijobberin verdient monatlich 520 € (6.240 € im Jahr). Der Arbeitgeber möchte zusätzlich ein Weihnachtsgeld von 400 € zahlen.

Fazit

Einmalzahlungen im Minijob sind 2025 erlaubt, solange die 556 €-Monatsgrenze bzw. die 6.672 €-Jahresgrenze nicht überschritten wird. Arbeitgeber sollten jede Sonderzahlung schriftlich dokumentieren, sauber im Lohnkonto erfassen und in der Lohnabrechnung getrennt ausweisen. Wer die Regeln beachtet, kann Minijobbern attraktive Zusatzleistungen bieten – ohne das Risiko, dass aus dem Minijob ungewollt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird.

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