Digitale Personalakte: Vorteile, Inhalte und Datenschutz nach deutscher Rechtslage

Die digitale Personalakte verändert die Verwaltung von Mitarbeiterdaten in Unternehmen. Im Vergleich zur klassischen Papierakte bietet sie zahlreiche Vorteile, von Effizienzsteigerungen bis hin zu verbessertem Datenschutz gemäß deutscher Rechtslage. Dieser Artikel beleuchtet die Digitalisierung von Personalakten, die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland, die Inhalte einer Personalakte, die Aufbewahrungsfristen und wie Sie die Einführung einer digitalen Personalakte erfolgreich umsetzen.

Was ist eine Personalakte?

Eine Personalakte ist eine Sammlung von Dokumenten, die alle relevanten Informationen zu einem Mitarbeiter enthält. Sie dient als zentrale Datenbasis für die Personalverwaltung. Die digitale Personalakte ersetzt die traditionelle Papierakte durch elektronisch gespeicherte Unterlagen, die in einer speziellen Software wie DATEV, Haufe oder IQ Akte verwaltet werden. Sie ermöglicht einen schnellen, sicheren und ortsunabhängigen Zugriff auf Mitarbeiterdaten.

Was gehört in eine Personalakte?

Der Inhalt einer Personalakte ist in Deutschland durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Typische Inhalte sind:

Was gehört nicht in die Personalakte?

Nach deutschem Recht dürfen bestimmte Dokumente nicht in die Personalakte aufgenommen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden zu schützen (§ 26 BDSG, Art. 5 DSGVO):

Mitarbeitende haben das Recht, die Entfernung solcher Daten aus ihrer Personalakte zu verlangen (Art. 17 DSGVO).

Was muss im Original aufbewahrt werden?

Trotz der Digitalisierung müssen bestimmte Dokumente im Original in Papierform aufbewahrt werden, insbesondere:

Die Aufbewahrung in Papierform erleichtert die Beweisführung in rechtlichen Auseinandersetzungen, da für viele Dokumente die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist (§§ 257 HGB, 147 AO).

Aufbewahrungsfristen für Dokumente in der Personalakte

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente in der Personalakte sind in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Abgabenordnung (AO), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Sozialgesetzbuch (SGB). Hier die wichtigsten Fristen:

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen müssen die Dokumente gemäß DSGVO gelöscht werden, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse (z. B. Rechtsstreitigkeiten) (Art. 17 DSGVO). Ein Löschkonzept mit automatisierten Löschroutinen ist erforderlich, um die Datenbestände auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Vorteile der digitalen Personalakte

Die Digitalisierung von Personalakten bietet nach deutscher Rechtslage zahlreiche Vorteile:

Der Datenschutz ist in Deutschland durch die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) streng geregelt. Wichtige Anforderungen sind:

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann zu hohen Bußgeldern führen, wie z. B. 35,3 Mio. € in einem Fall unzulässiger Datenverarbeitung.

Ist die digitale Personalakte Pflicht?

In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zur Führung digitaler Personalakten. Unternehmen dürfen weiterhin Papierakten führen. Jedoch fördert die Digitalisierung die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und steigert die Effizienz, weshalb viele Unternehmen umsteigen. Seit 2022 sind elektronische Entgeltunterlagen verpflichtend, mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026.

Einführung einer digitalen Personalakte

Die Einführung einer digitalen Personalakte erfordert eine strukturierte Vorgehensweise:

  1. Anbieter auswählen: Wählen Sie eine DSGVO-konforme Software wie DATEV oder Taxmaro, die in bestehende Systeme integrierbar ist und Funktionen wie digitale Signaturen unterstützt.
  1. Prozesse definieren: Legen Sie fest, wie Papierakten digitalisiert werden (z. B. Scannen mit OCR-Technologie). Unnötige Dokumente sollten aussortiert werden, um Mehraufwand zu vermeiden.
  1. Datenschutz prüfen: Arbeiten Sie mit einem Datenschutzbeauftragten zusammen, um DSGVO-Konformität sicherzustellen (Art. 37 DSGVO).
  1. Betriebsrat einbinden: Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, ist dessen Zustimmung erforderlich (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  1. Testphase: Starten Sie mit einem Pilotprojekt, bevor alle Akten digitalisiert werden.
  1. Löschkonzept entwickeln: Definieren Sie Löschfristen und implementieren Sie automatisierte Löschroutinen.

Aufbau einer Personalakte

Eine digitale Personalakte sollte klar strukturiert sein:

Eine Personalakte-Vorlage oder ein Beispiel kann helfen, die Struktur einheitlich und rechtskonform zu gestalten.

Softwarelösungen für digitale Personalakten

Beliebte Anbieter in Deutschland sind:

Fazit

Die digitale Personalakte ist ein essenzieller Bestandteil moderner Personalverwaltung in Deutschland. Sie spart Zeit, Platz und Kosten, während sie die Einhaltung von Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG) und Aufbewahrungsfristen (BGB, AO, HGB, SGB) erleichtert. Mit der richtigen Digitalisierungsstrategie und Software wie DATEV oder Taxmaro können Unternehmen ihre Personalakten effizient und gesetzeskonform führen. Starten Sie noch heute mit der Digitalisierung und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen!

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