Die digitale Lohnabrechnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Viele Unternehmen möchten die monatlichen Abrechnungen nicht mehr in Papierform verschicken, sondern ihren Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung stellen. Doch ist das rechtlich erlaubt, kann ein Arbeitnehmer widersprechen und welche organisatorischen Punkte müssen Arbeitgeber beachten?
Ja, Arbeitgeber dürfen Lohn- und Gehaltsabrechnungen digital bereitstellen. Voraussetzung ist, dass die Dokumente für den Arbeitnehmer zugänglich, unveränderbar und nachvollziehbar sind. Typische Lösungen sind ein geschütztes Mitarbeiterportal oder ein verschlüsselter E-Mail-Versand.
Rechtliche Grundlagen für digitale Lohnabrechnungen
Ja, Arbeitnehmer können der digitalen Bereitstellung widersprechen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung in Papierform aushändigen. Eine verpflichtende rein digitale Lösung ist nur zulässig, wenn dies arbeitsvertraglich geregelt oder per Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.
Organisatorische Aspekte für Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen Lohnabrechnungen digital zur Verfügung stellen, solange Datenschutz, Lesbarkeit und Aufbewahrung gewährleistet sind. Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, eine Papierabrechnung einzufordern. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro können Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig ihre Lohnprozesse effizienter und nachhaltiger gestalten.