Digitale Lohnabrechnung: Brauche ich die Zustimmung meiner Mitarbeiter?
Immer mehr Unternehmen stellen auf die digitale Lohnabrechnung um. Das spart Papier, Kosten und Zeit – doch viele Arbeitgeber fragen sich: Brauche ich die Zustimmung meiner Mitarbeiter für die Einführung? Wie läuft eine digitale Gehaltsabrechnung ab, was ist zu beachten und welche Auswirkungen hat das auf den Datenschutz?
Brauche ich die Zustimmung meiner Mitarbeiter?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnabrechnung (§ 108 GewO). Das Gesetz schreibt aber keine bestimmte Form (Papier oder digital) vor.
Digitale Lohnabrechnung zulässig: Arbeitgeber dürfen die Abrechnung in elektronischer Form (z. B. als PDF im Mitarbeiterportal) bereitstellen.
Zustimmung empfehlenswert: In der Praxis sollten Mitarbeiter informiert und idealerweise ihre Zustimmung eingeholt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ausnahmefälle: Falls ein Mitarbeiter nachweislich keinen digitalen Zugang hat (kein PC/Smartphone), muss der Arbeitgeber eine alternative Lösung (z. B. Papierausdruck) anbieten.
Wie läuft eine digitale Lohnabrechnung ab?
Erstellung: Die Abrechnung wird wie gewohnt im Lohnabrechnungssystem erstellt.
Digitale Aufbereitung: Statt des Ausdrucks wird eine PDF-Datei erzeugt.
Bereitstellung: Der Mitarbeiter erhält die Abrechnung im gesicherten Mitarbeiterportal oder per verschlüsselter E-Mail.
Archivierung: Arbeitnehmer können ihre Abrechnungen dauerhaft abrufen, Arbeitgeber sparen Verwaltungsaufwand.
Was muss ich beachten?
Rechtssicherheit: Die digitale Lohnabrechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten (Brutto-/Netto, Abzüge, Zuschläge etc.).
Zugriffssicherheit: Abrechnungen dürfen nur für den jeweiligen Mitarbeiter einsehbar sein.
Langfristige Verfügbarkeit: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Dokumente für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) zugänglich bleiben.
Technische Umsetzung: Am besten über ein HR-Tool wie Taxmaro, das die digitale Bereitstellung automatisch übernimmt.
Vergleich: Papierabrechnung vs. digitale Lohnabrechnung
Hat die digitale Lohnabrechnung Auswirkungen auf den Datenschutz?
Ja – hier gelten strenge Vorgaben aus der DSGVO:
Vertraulichkeit: Der Versand per offener E-Mail ist unzulässig, da personenbezogene Daten geschützt werden müssen.
Sichere Systeme: Die Abrechnung darf nur über verschlüsselte Portale oder gesicherte E-Mail-Verfahren bereitgestellt werden.
Zugriffsrechte: Nur der jeweilige Mitarbeiter darf seine Daten einsehen.
Dokumentation: Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass die Übermittlung DSGVO-konform erfolgt.
Fazit
Die digitale Lohnabrechnung ist rechtlich zulässig und bietet Arbeitgebern wie Mitarbeitern viele Vorteile: weniger Papier, einfache Archivierung, schneller Zugriff. Eine formale Zustimmung der Mitarbeiter ist nicht zwingend erforderlich, sollte aber eingeholt werden, um Akzeptanz und Transparenz zu sichern. Wichtig ist die DSGVO-konforme Umsetzung – mit sicheren Portalen und klar geregelten Zugriffsrechten. Moderne HR-Tools wie Taxmaro machen die Umstellung einfach, sicher und effizient.
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