1-Prozent-Regelung für Dienstwagen 2026: pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils. Wie sich Privatnutzung und Fahrten zur Arbeit berechnen und welche Sonderwerte für E-Autos gelten.
Die 1-Prozent-Regelung pauschaliert den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Sie ist die einfachste und am häufigsten genutzte Methode der Dienstwagenbesteuerung in Deutschland. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Die 1-Prozent-Regelung ist eine pauschale Versteuerungsmethode für die Privatnutzung von Dienstwagen. Sie ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt und ermittelt den monatlichen geldwerten Vorteil pauschal mit 1 Prozent des inländischen Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Der geldwerte Vorteil ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und wird über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers abgeführt.
Sobald der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen auch zur Privatnutzung überlässt, greift die 1-Prozent-Regelung automatisch – es sei denn, der Arbeitnehmer wählt das Fahrtenbuch.
Wenn die Privatnutzung vertraglich ausgeschlossen wird und auch tatsächlich nicht stattfindet (Anscheinsbeweis widerlegt), entfällt die Besteuerung.
Bei mehreren Dienstwagen, die alle privat nutzbar sind, gilt die 1-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug separat.
Wird ein Wagen aus einem Pool genutzt, wird der Durchschnitts-BLP herangezogen oder das tatsächlich überwiegend genutzte Fahrzeug.
Berechnungsformel:
Beispiel: BLP 45.000 EUR, 15 km zur Arbeit
Wichtig: Der BLP ist der inländische Listenpreis bei Erstzulassung – inkl. Sonderausstattung, gerundet auf volle 100 EUR. Skonti, Rabatte und Gebrauchtwagen-Preise sind irrelevant.
Für reine Elektrofahrzeuge mit BLP bis 70.000 EUR (seit 2024 angehoben) gilt nur 0,25 % statt 1 %. Hybride mit Mindestreichweite und CO2-Grenzwert: 0,5 %.
Wer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann auf die 0,002 %-Tagesregelung umstellen: 0,002 % × BLP × Entfernungskilometer × Tage. Das kann bei Homeoffice-Mitarbeitenden günstiger sein.
Monatliche Eigenbeteiligungen oder einmalige Zuzahlungen zum Kaufpreis mindern den geldwerten Vorteil – bis maximal auf null Euro pro Jahr (BFH VI R 25/20).
Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass der Dienstwagen privat genutzt wird, wenn er privat genutzt werden darf. Diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen ist schwer.
Ab 2026 bleibt die 0,25-Prozent-Regelung für E-Fahrzeuge mit BLP bis 70.000 EUR bestehen. Die Grenze wurde 2024 von 60.000 auf 70.000 EUR angehoben. Für Plug-in-Hybride gilt: Ab 2025 sind mindestens 60 km elektrische Reichweite Voraussetzung für die 0,5 %-Regelung, ab 2030 dann 80 km. Die Tageweise-Versteuerung mit 0,002 % wird weiter geprüft – auch für reguläre Pendler kann sie bei Homeoffice-Tagen günstiger sein.
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