Ein Dienstfahrrad – auch Jobrad oder Firmenrad genannt – ist ein Fahrrad oder E-Bike, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Es kann für dienstliche und private Fahrten genutzt werden. Durch steuerliche Begünstigungen ist das Modell sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber besonders attraktiv.
Ein Dienstfahrrad – auch Jobrad oder Firmenrad genannt – ist ein Fahrrad oder E-Bike, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Es kann für dienstliche und private Fahrten genutzt werden. Durch steuerliche Begünstigungen ist das Modell sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber besonders attraktiv.
1. Gehaltsumwandlung
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dafür stellt der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung. Vorteil: Die Nutzung wird günstiger als eine private Finanzierung.
2. Arbeitgeberfinanziertes Dienstfahrrad
Der Arbeitgeber trägt die Leasing- oder Kaufkosten vollständig. Diese Variante gilt als steuerfreie Zusatzleistung, sofern bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Damit die steuerliche Begünstigung anerkannt wird, müssen Arbeitgeber Folgendes dokumentieren:
1. Arbeitgeberfinanziertes Fahrrad
2. Gehaltsumwandlung / Leasingmodell
Ein Arbeitnehmer erhält ein E-Bike mit einem Bruttolistenpreis von 3.000 €.
Das Dienstfahrrad ist 2025 ein attraktives steuerliches Benefit, das Mitarbeiter motiviert und Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte stärkt. Entscheidend sind die richtige Dokumentation (Vertrag, Nutzungsvereinbarung, Belege) und die korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung. Arbeitgeber, die beide Modelle kennen, können ihren Mitarbeitern eine flexible und steueroptimierte Lösung anbieten.