Das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung

May 18, 2026

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) der Bundesregierung war 2022-2023 als Reaktion auf die Energiepreiskrise befristet aktiv. Stand 2026 ist es ausgelaufen - dieser Beitrag zeigt, was es war, was Unternehmen daraus lernen und welche Energiehilfen heute zur Verfügung stehen.

Status-Hinweis (Stand Mai 2026): Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) der Bundesregierung ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Anträge sind nicht mehr möglich. Dieser Beitrag dient als historische Einordnung und verweist am Ende auf aktuell verfügbare Energie-Entlastungsprogramme.

Die russische Invasion der Ukraine im Februar 2022 löste in Deutschland und Europa eine massive Energiepreiskrise aus. Erdgas- und Strompreise vervielfachten sich binnen weniger Monate. Insbesondere energieintensive Unternehmen gerieten unter Druck. Die Bundesregierung reagierte mit einem Bündel an Maßnahmen - das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) war eines davon.

Was war das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)?

Das EKDP wurde im Juli 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegt und über die BAFA abgewickelt. Zielgruppe waren energieintensive Industrieunternehmen, deren Erdgas- und Strompreise sich gegenüber 2021 mindestens verdoppelt hatten. Das Programm sollte einer Insolvenzwelle in besonders betroffenen Branchen vorbeugen.

Voraussetzungen und Förderhöhe

Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen, die auf der KUEBLL-Liste der EU-Kommission (Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien) als energie- und handelsintensiv gelistet waren. Förderfähig waren die Mehrkosten für Erdgas und Strom oberhalb einer Verdopplung des Vorjahrespreises. Je nach Stufe konnten Unternehmen zwischen 30 % und 70 % der Mehrkosten erstattet bekommen, gedeckelt auf maximal 50 Mio. Euro pro Unternehmen (in der höchsten Stufe).

Das EKDP war in mehrere Stufen gegliedert:

  • Stufe 1: bis zu 2 Mio. Euro Zuschuss, 30 % der förderfähigen Mehrkosten
  • Stufe 2: bis zu 25 Mio. Euro, 50 % der Mehrkosten, nur für energieintensive KUEBLL-Branchen
  • Stufe 3: bis zu 50 Mio. Euro, 70 % der Mehrkosten, zusätzliche Nachweise zur Betriebsergebnisbelastung erforderlich

Laufzeit und Ende

Förderfähige Zeiträume waren zunächst die Monate Februar bis September 2022, später wurde das Programm bis Ende 2023 verlängert und in das EU-weite Befristete Krisenrahmenwerk (TCTF / Temporary Crisis and Transition Framework) eingebettet. Mit dem Auslaufen des TCTF und der Normalisierung der Energiepreise ist das EKDP zum 31. Dezember 2023 endgültig ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung in identischer Form gibt es Stand Mai 2026 nicht.

Was Arbeitgeber daraus lernen können

Auch wenn das EKDP heute Geschichte ist, lassen sich aus dem Programm drei Erkenntnisse für die betriebliche Praxis ableiten:

  • Energie-Monitoring zahlt sich aus: Antragsteller mussten Vorjahresvergleiche und detaillierte Verbrauchsdaten liefern. Unternehmen mit sauberem Energie-Controlling konnten Anträge schneller stellen.
  • Branchencodes (WZ / NACE) sind entscheidend: Förderfähigkeit hing an der branchenspezifischen Einordnung - eine korrekte WZ-Klassifizierung ist auch für andere Förderprogramme zentral.
  • Liquiditätspuffer für Energie-Schocks: Selbst geförderte Unternehmen mussten Liquidität für mehrere Monate vorhalten, bis Auszahlungen erfolgten.

Aktuell verfügbare Energie-Entlastungen für Unternehmen (Stand Mai 2026)

Folgende Programme können Unternehmen 2026 weiterhin nutzen - bitte jeweils Förderbedingungen auf den Portalen der Mittelgeber prüfen:

  • BAFA-Modul Energieberatung Mittelstand (EBM): Zuschuss für Energieberatungen bei KMU.
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Investitionszuschüsse und Kredite über BAFA und KfW für Effizienzmaßnahmen, Prozesswärme und Abwärmenutzung.
  • Spitzenausgleich und Strompreiskompensation: Für stromintensive Branchen weiterhin verfügbar; rechtliche Grundlagen sind StromStG und § 9b EnergieStG.
  • Erneuerbare-Energien-Förderung über KfW: Programme 270, 293 und 295 für PV, Speicher und Prozesswärme.
  • Landes- und Kommunalprogramme: Viele Länder bieten ergänzende Investitions- und Beratungszuschüsse; Beispiele: progres.nrw, Bayern Innovativ, Hamburger IFB.
  • EWärmeG (Baden-Württemberg) und vergleichbare Landesgesetze: Verpflichtung und gleichzeitig Anreize für den Einsatz erneuerbarer Wärme.

Fazit

Das Energiekostendämpfungsprogramm war eine zeitlich befristete Krisenmaßnahme der Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023. Stand 2026 ist es ausgelaufen, aber die Erfahrungen aus EKDP-Anträgen sind nach wie vor nützlich, wenn Unternehmen sich um aktuelle Energieeffizienz- und Entlastungsprogramme bewerben. Statt auf eine neue EKDP-Variante zu warten, lohnt der Blick auf die BAFA-, KfW- und Landesprogramme, die dauerhaft verfügbar sind.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.