Betriebsbedingte Kündigung: Wann sie zulässig ist – und was Arbeitgeber beachten müssen

January 8, 2026

Die betriebsbedingte Kündigung gehört zu den rechtlich anspruchsvollsten Kündigungsarten. Sie ist nur zulässig, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich und dauerhaft entfällt – und wenn Sozialauswahl, Dokumentation und Beteiligungsrechte korrekt umgesetzt werden. Schon kleine Fehler führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aus dringenden betrieblichen Gründen dauerhaft wegfällt – z. B. wegen Auftragsrückgang, Umstrukturierung oder Betriebsschließung.

In welchen Fällen ist sie möglich?

Typische Gründe:

  • nachhaltiger Auftrags- oder Umsatzrückgang
  • Outsourcing / Automatisierung
  • Stilllegung von Abteilungen
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Standortschließung

Der Arbeitsplatz muss tatsächlich und dauerhaft entfallen.

Welche Voraussetzungen müssen dokumentiert werden?

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung – so gehen Arbeitgeber rechtssicher vor

Die Sozialauswahl ist der zentrale Prüfstein jeder betriebsbedingten Kündigung. Selbst wenn der Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt wurde (§ 1 Abs. 3 KSchG).

1. Vergleichsgruppe bestimmen

Alle vergleichbaren Arbeitnehmer sind einzubeziehen, die:

  • aufgrund Qualifikation und Tätigkeit
  • kurzfristig auf dem wegfallenden Arbeitsplatz eingesetzt werden könnten
  • auf derselben Hierarchieebene stehen

Nicht vergleichbar sind Mitarbeiter mit völlig anderen Tätigkeiten oder Sonderkündigungsschutz.

2. Gesetzliche Sozialkriterien
3. Punktesystem anwenden

Praxisbeispiel:

Der Arbeitnehmer mit den wenigsten Punkten ist sozial am wenigsten schutzwürdig.

4. Leistungsträger ausnehmen – nur mit Beweis

Leistungsträger dürfen nur ausgenommen werden, wenn sie für den Betrieb unverzichtbar sind. Erforderlich sind objektive Nachweise wie Zertifikate, besondere Qualifikationen oder Schlüsselpositionen.

5. Typische Fehler
6. Dokumentation

Erforderlich sind:

  • Liste aller vergleichbaren Arbeitnehmer
  • Bewertungsmatrix
  • Begründung für Ausnahmen
  • Anhörung des Betriebsrats

Was droht bei Verstößen?

Fazit

Die betriebsbedingte Kündigung ist rechtlich zulässig – aber nur bei sauberer Vorbereitung. Wer Sozialauswahl, Dokumentation und Beteiligungsrechte missachtet, verliert nahezu jede Kündigungsschutzklage.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.