Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente und ist seit 2002 ein gesetzlicher Anspruch jedes Arbeitnehmers. Dieser Pillar erklärt die fünf Durchführungswege, die Entgeltumwandlung mit Steuer- und SV-Vorteilen, den Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent und die korrekte Lohnabrechnung 2026.
Kurzantwort: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente um eine zusätzliche Versorgung über den Arbeitgeber. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG: Ein Teil des Bruttolohns wird in eine bAV umgewandelt und ist bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei neuen Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen seit 2019 (Altverträge seit 2022) muss der Arbeitgeber 15 Prozent der umgewandelten Beträge als Zuschuss leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Die bAV läuft über fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
Die bAV ist die zweite Säule der Altersversorgung neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge. Sie hat drei Hauptziele: höhere Versorgung im Ruhestand, steuerliche Optimierung in der Erwerbsphase und Mitarbeiterbindung. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
| Durchführungsweg | Form | Häufige Anwendung |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Lebens- oder Rentenversicherung beim Arbeitgeber als Versicherungsnehmer | KMU-Standard; einfach administrierbar |
| Pensionskasse | Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft tariflich | Konzern-bAV, Tarifvertrags-bAV |
| Pensionsfonds | Versorgungseinrichtung mit höherer Kapitalmarktorientierung | Renditeorientierte bAV |
| Unterstützungskasse | Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruch | Höhere Beiträge, Hochverdiener |
| Direktzusage / Pensionszusage | Arbeitgeber zahlt Rente direkt aus eigenen Mitteln | Konzerne, Geschäftsführer-Versorgung |
Direktversicherung und Pensionskasse decken in Deutschland zusammen über 70 Prozent aller bAV-Verträge ab. Für KMU ist die Direktversicherung in der Praxis der Standard, weil einfach administrierbar und ohne bilanzielle Auswirkungen.
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Mitarbeitende auf einen Teil ihres Brutto-Lohns und wandeln ihn in Beiträge zur bAV um. Die steuer- und sv-rechtliche Behandlung 2026:
Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) gilt: Wenn Mitarbeitende Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der umgewandelten Beiträge leisten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Beispiel: Mitarbeitende wandelt 200 € Brutto in eine Direktversicherung um. Der Arbeitgeber spart ca. 20 % SV-Beiträge (40 €). Sein Pflichtzuschuss: 200 € × 15 % = 30 €. Insgesamt fließen also 230 € in den bAV-Vertrag.
Mitarbeitender mit 4.000 € Brutto-Monatsgehalt, Steuerklasse I:
Hinweis: konkrete Werte hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab. Für präzise Berechnungen den amtlichen Brutto-Netto-Rechner oder eine Lohnsoftware nutzen.
Die Verbuchung in der Lohnabrechnung erfordert mehrere Lohnarten:
Die betriebliche Altersvorsorge ist 2026 einer der wichtigsten Lohnoptimierungs-Hebel – sowohl für Mitarbeiterbindung als auch für die Altersversorgung. Mit dem Pflicht-Zuschuss von 15 % und der steuer- und sv-freien Entgeltumwandlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze entsteht ein attraktives Förderpaket. Die Komplexität liegt in der korrekten Lohnabrechnung mit mehreren Lohnarten und der jährlichen Anpassung der Höchstbeträge. Mit einer integrierten Lohnsoftware wie Taxmaro werden bAV-Beiträge automatisch nach den geltenden Höchstgrenzen verarbeitet, der 15-Prozent-Zuschuss korrekt berechnet und die DEÜV-Meldungen sauber an die Sozialversicherung übermittelt – ohne manuelle Excel-Pflege.
