Betriebliche Altersvorsorge (bAV) 2026: Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Durchführungswege

May 27, 2026

Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente und ist seit 2002 ein gesetzlicher Anspruch jedes Arbeitnehmers. Dieser Pillar erklärt die fünf Durchführungswege, die Entgeltumwandlung mit Steuer- und SV-Vorteilen, den Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent und die korrekte Lohnabrechnung 2026.

Kurzantwort: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente um eine zusätzliche Versorgung über den Arbeitgeber. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG: Ein Teil des Bruttolohns wird in eine bAV umgewandelt und ist bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei neuen Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen seit 2019 (Altverträge seit 2022) muss der Arbeitgeber 15 Prozent der umgewandelten Beträge als Zuschuss leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Die bAV läuft über fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV ist die zweite Säule der Altersversorgung neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge. Sie hat drei Hauptziele: höhere Versorgung im Ruhestand, steuerliche Optimierung in der Erwerbsphase und Mitarbeiterbindung. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Die fünf Durchführungswege

DurchführungswegFormHäufige Anwendung
DirektversicherungLebens- oder Rentenversicherung beim Arbeitgeber als VersicherungsnehmerKMU-Standard; einfach administrierbar
PensionskasseRechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft tariflichKonzern-bAV, Tarifvertrags-bAV
PensionsfondsVersorgungseinrichtung mit höherer KapitalmarktorientierungRenditeorientierte bAV
UnterstützungskasseRechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung ohne RechtsanspruchHöhere Beiträge, Hochverdiener
Direktzusage / PensionszusageArbeitgeber zahlt Rente direkt aus eigenen MittelnKonzerne, Geschäftsführer-Versorgung

Direktversicherung und Pensionskasse decken in Deutschland zusammen über 70 Prozent aller bAV-Verträge ab. Für KMU ist die Direktversicherung in der Praxis der Standard, weil einfach administrierbar und ohne bilanzielle Auswirkungen.

Entgeltumwandlung: steuerlich und sv-rechtlich

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Mitarbeitende auf einen Teil ihres Brutto-Lohns und wandeln ihn in Beiträge zur bAV um. Die steuer- und sv-rechtliche Behandlung 2026:

  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG – bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung West
  • Sv-frei – bis zu 4 Prozent der BBG West
  • BBG Rentenversicherung 2026 (vorauss.) – 96.600 € jährlich; 8 % = 7.728 € steuerfrei, 4 % = 3.864 € sv-frei pro Jahr
  • Nachgelagerte Besteuerung – im Ruhestand werden die bAV-Renten als Einkommen versteuert; meist bei niedrigerem Steuersatz als in der Erwerbsphase
  • Krankenversicherungs-Beiträge – auf bAV-Renten im Ruhestand (Versorgungsbezüge) mit Freibetrag (2024: ca. 176 € pro Monat)

15-Prozent-Arbeitgeberzuschuss

Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) gilt: Wenn Mitarbeitende Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der umgewandelten Beiträge leisten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Beispiel: Mitarbeitende wandelt 200 € Brutto in eine Direktversicherung um. Der Arbeitgeber spart ca. 20 % SV-Beiträge (40 €). Sein Pflichtzuschuss: 200 € × 15 % = 30 €. Insgesamt fließen also 230 € in den bAV-Vertrag.

Beispielrechnung: Lohnoptimierung durch bAV

Mitarbeitender mit 4.000 € Brutto-Monatsgehalt, Steuerklasse I:

  • Bisher (ohne bAV) – Brutto 4.000 €, Netto ca. 2.520 €
  • Mit 200 € Entgeltumwandlung – neues Brutto für Steuer/SV-Berechnung: 3.800 €; Netto ca. 2.395 €
  • Differenz Netto – ca. 125 € weniger Auszahlung
  • In bAV fließen – 200 € (Mitarbeiter) + 30 € (Arbeitgeberzuschuss) = 230 €
  • Effektive Eigenleistung – 125 € Netto → 230 € bAV-Beitrag = Hebel von 84 %

Hinweis: konkrete Werte hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab. Für präzise Berechnungen den amtlichen Brutto-Netto-Rechner oder eine Lohnsoftware nutzen.

Rechtsanspruch und Pflichten des Arbeitgebers

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – seit 2002 (§ 1a BetrAVG); Arbeitgeber muss eine bAV anbieten
  • Wahl des Durchführungswegs – grundsätzlich beim Arbeitgeber; Direktversicherung ist Standard-Default
  • Pflichtzuschuss 15 % – bei sozialversicherungs-sparender Umwandlung
  • Informationspflichten – Mitarbeitende über Möglichkeiten der bAV aufklären (§ 4a BetrAVG)
  • Pfändungsschutz – bAV-Anwartschaften sind in der Erwerbsphase grundsätzlich pfändungsfrei
  • Unverfallbarkeit – Arbeitgeber-finanzierte Anwartschaften werden nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und ab Alter 21 unverfallbar (§ 1b BetrAVG)
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel – Übertragung des Versorgungsguthabens nach § 4 BetrAVG

bAV in der Lohnabrechnung

Die Verbuchung in der Lohnabrechnung erfordert mehrere Lohnarten:

  • Lohnart "Entgeltumwandlung" – Brutto-Reduzierung für Steuer- und SV-Berechnung
  • Lohnart "AG-Zuschuss bAV" – 15 % Pflichtzuschuss, ebenfalls steuer- und sv-frei (in den Grenzen § 3 Nr. 63 EStG)
  • Lohnart "AG-Zuwendung bAV" – freiwillige Beiträge des Arbeitgebers über die 15 % hinaus
  • Lohnsteuer-Anmeldung – bAV-Beiträge in der Anmeldung korrekt ausweisen
  • SV-Meldungen – DEÜV-Meldung mit Sonder-Beitragsgruppen bei bAV-Bezug

Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • bAV-Angebot an alle Mitarbeitenden – mindestens eine Direktversicherung im Rahmenvertrag
  • 15-Prozent-Zuschuss automatisch berechnen – über Lohnsoftware
  • Versicherungs-Bedingungen aktuell halten – Beitragsbemessungsgrenze, Höchstbeiträge jährlich anpassen
  • Mitarbeiter-Information – Onboarding-Paket mit bAV-Informationsblatt
  • Bei Austritt – Übertragungs- und Ruhensvereinbarungen sauber dokumentieren
  • Bei Insolvenz – Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist 2026 einer der wichtigsten Lohnoptimierungs-Hebel – sowohl für Mitarbeiterbindung als auch für die Altersversorgung. Mit dem Pflicht-Zuschuss von 15 % und der steuer- und sv-freien Entgeltumwandlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze entsteht ein attraktives Förderpaket. Die Komplexität liegt in der korrekten Lohnabrechnung mit mehreren Lohnarten und der jährlichen Anpassung der Höchstbeträge. Mit einer integrierten Lohnsoftware wie Taxmaro werden bAV-Beiträge automatisch nach den geltenden Höchstgrenzen verarbeitet, der 15-Prozent-Zuschuss korrekt berechnet und die DEÜV-Meldungen sauber an die Sozialversicherung übermittelt – ohne manuelle Excel-Pflege.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.