Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung? – Rechte, Pflichten & Ausnahmen

December 2, 2025

Das Weihnachtsgeld zählt zu den beliebtesten Sonderzahlungen im Arbeitsverhältnis – und sorgt regelmäßig für Unsicherheit, wenn ein Mitarbeiter kündigt oder gekündigt wird. Doch wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung? Darf der Arbeitgeber die Zahlung einschränken oder zurückfordern? Dieser Artikel erklärt die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Unterschiede zwischen Gratifikation und Entgeltbestandteil und wie Arbeitgeber rechtssicher mit Weihnachtsgeldzahlungen umgehen sollten.

🎄 Was ist Weihnachtsgeld eigentlich?

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt erhalten – meist im November oder Dezember. Rechtlich ist es kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine freiwillige oder vertraglich/tariflich vereinbarte Leistung.

Die Grundlage kann sein:

  • Arbeitsvertrag,
  • Tarifvertrag,
  • Betriebsvereinbarung, oder
  • eine betriebliche Übung (wenn über drei Jahre hinweg regelmäßig gezahlt wurde).

Je nach Zweck unterscheidet man drei Varianten:

⚖️ Rechtliche Grundlage: Weihnachtsgeld und Kündigung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld (§ 611a BGB). Ein Anspruch entsteht nur durch vertragliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen. Im Falle einer Kündigung ist entscheidend, welchen Charakter das Weihnachtsgeld hat:

1. Leistungsbezogenes Weihnachtsgeld (Vergütungsteil)

Wenn das Weihnachtsgeld eine Gegenleistung für geleistete Arbeit ist, darf es nicht gekürzt oder verweigert werden – auch nicht bei Kündigung. Arbeitnehmer behalten den Anspruch anteilig für die Zeit, in der sie beschäftigt waren (BAG, Urteil vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12).

2. Treuebezogenes Weihnachtsgeld (Gratifikation)

Wenn das Weihnachtsgeld die Betriebstreue belohnen soll, kann der Anspruch vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängen (z. B. „Beschäftigung am 31. Dezember“). Kündigt der Arbeitnehmer vorher oder endet das Arbeitsverhältnis vorher, verfällt der Anspruch (BAG, Urteil vom 18.01.2012 – 10 AZR 667/10).

3. Mischformen

In der Praxis sind viele Regelungen kombiniert – das Weihnachtsgeld dient teils als Leistungsprämie, teils als Treuebonus. Hier ist entscheidend, wie die Zahlung im Vertrag formuliert ist. Unklare Regelungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers (§ 305c Abs. 2 BGB).

💰 Rückzahlungsklauseln – wann dürfen Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurückfordern?

Arbeitgeber können die Zahlung an eine Rückzahlungsklausel knüpfen, z. B.:

„Das Weihnachtsgeld ist zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer vor dem 31. März des Folgejahres aus eigenem Verschulden ausscheidet.“

Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn:

  • sie transparent formuliert sind,
  • die Zahlung Treuecharakter hat (nicht Vergütungsteil), und
  • die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht unangemessen hoch ist.

Nach aktueller BAG-Rechtsprechung gelten folgende Grenzen:

  • bis 100 € → keine Rückzahlungspflicht,
  • bis ein Monatsgehalt → Bindungsfrist max. bis 31. März des Folgejahres,
  • über ein Monatsgehalt → Bindungsfrist max. bis 30. Juni des Folgejahres.

(BAG, Urteil vom 28.06.2006 – 10 AZR 385/05)

Unwirksam sind Klauseln, die:

  • pauschal Rückzahlung bei jeder Kündigung verlangen,
  • zwischen Eigenkündigung und betriebsbedingter Kündigung nicht differenzieren, oder
  • dem Arbeitnehmer keine erkennbare Gegenleistung bieten.

🧾 Weihnachtsgeld bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Wird der Arbeitnehmer betriebsbedingt oder krankheitsbedingt gekündigt, darf das Weihnachtsgeld nicht automatisch gestrichen werden, sofern es einen Vergütungscharakter hat. Ist die Zahlung jedoch als Treueprämie formuliert, kann der Anspruch entfallen, wenn der Arbeitnehmer zum Stichtag nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht.

Arbeitgeber sollten daher die Formulierung in Verträgen und Betriebsvereinbarungen klar und zweckbezogen gestalten.

📚 Praxistipp: So sichern Arbeitgeber sich rechtlich ab

  1. Zahlungszweck klar definieren: Im Vertrag festhalten, ob das Weihnachtsgeld Vergütung oder Treueprämie ist.
  1. Stichtagsregelung aufnehmen: Z. B. „Anspruch besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis am 31.12. ungekündigt besteht.“
  1. Rückzahlungsklausel rechtssicher formulieren: Transparente Fristen, keine unangemessene Bindung.
  1. Dokumentation und Kommunikation: HR-Systeme sollten Weihnachtsgeldzahlungen, Stichtage und Vertragsgrundlagen automatisch dokumentieren.

Mit TAXMARO lassen sich Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld digital verwalten, rechtssicher dokumentieren und direkt in die vorbereitende Lohnabrechnung integrieren – inklusive automatischer Berechnung anteiliger Ansprüche.

⚠️ Folgen bei fehlerhafter Regelung oder Nichtzahlung

  • Vertragsverletzung / Schadensersatz bei unzulässiger Kürzung,
  • Klagen auf Nachzahlung,
  • Verlust der Freiwilligkeitsklausel durch betriebliche Übung (nach 3 Jahren regelmäßiger Zahlung),
  • Image- und Vertrauensverlust bei unklarer Kommunikation.

✅ Fazit: Weihnachtsgeld bei Kündigung – entscheidend ist der Zweck der Zahlung

Ob Arbeitnehmer bei einer Kündigung Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, hängt vom Charakter der Zahlung ab:

  • Leistungsbezogene Zahlungen müssen anteilig gezahlt werden,
  • Treueprämien dürfen bei vorzeitigem Ausscheiden entfallen. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die Regelungen transparent zu formulieren, Fristen einzuhalten und Zahlungen sauber zu dokumentieren.

Mit TAXMARO lassen sich Sonderzahlungen, Rückzahlungsklauseln und Lohnabrechnungen automatisiert, rechtssicher und digital abbilden – damit kein Weihnachtsgeld zur arbeitsrechtlichen Stolperfalle wird.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.