Published on:
22.9.2025

Benefits für Mitarbeiter im Remote Work: Was Arbeitgeber wissen müssen

Remote Work ist längst mehr als ein Trend – für viele Unternehmen gehört das Arbeiten außerhalb des Büros zur Normalität. Doch wie können Arbeitgeber ihre Remote-Mitarbeiter motivieren und binden? Neben Gehalt spielen Benefits eine entscheidende Rolle. Wir zeigen, welche Zusatzleistungen für Remote-Teams möglich sind, worin die Unterschiede zu Beschäftigten in Deutschland liegen und was Arbeitgeber in der Lohnbuchhaltung beachten müssen.

Welche Benefits eignen sich für Remote-Mitarbeiter?

Auch Mitarbeiter im Homeoffice oder aus dem Ausland erwarten attraktive Zusatzleistungen. Typische Remote-Benefits sind:

👉 Tipp: Benefits sollten an die tatsächlichen Bedürfnisse von Remote-Mitarbeitern angepasst sein – etwa Flexibilität, digitale Tools und internationale Kompatibilität.

Unterschiede zu Mitarbeitern in Deutschland

Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland gelten die bekannten steuerlichen Regelungen:

Bei Mitarbeitern im Ausland müssen die lokalen Gesetze und steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden:

Was müssen Arbeitgeber in der Lohnbuchhaltung beachten?

Die Gewährung von Benefits wirkt sich unmittelbar auf die Entgeltabrechnung aus:

  1. Steuerliche Behandlung prüfen:

a. Sind die Benefits steuerfrei, pauschalversteuert oder voll lohnsteuerpflichtig?

b. In Deutschland gelten klare Freigrenzen und Pauschalen, die in der Abrechnung korrekt hinterlegt werden müssen.

  1. Sozialversicherungspflicht:

a. Viele Benefits zählen zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.

b. Steuerfreie Sachbezüge sind meist auch sozialversicherungsfrei, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.

  1. Dokumentationspflichten:

a. Arbeitgeber müssen alle gewährten Benefits transparent dokumentieren.

b. Bei Betriebsprüfungen müssen Nachweise über gewährte Zuschüsse und deren steuerliche Behandlung vorliegen.

  1. Internationale Payroll:

a. Bei Remote-Mitarbeitern im Ausland muss geprüft werden, ob der Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Ausland begründet.

b. Die Abrechnung kann lokal über einen EOR (Employer of Record) erfolgen, wenn keine eigene Gesellschaft vorhanden ist.

Fazit

Benefits sind ein wichtiges Instrument, um Remote-Mitarbeiter zu motivieren und langfristig ans Unternehmen zu binden. Während in Deutschland klare steuerliche Regeln für Sachbezüge, Zuschüsse und Pauschalen gelten, unterscheiden sich die Vorgaben im Ausland teils erheblich. Arbeitgeber sollten deshalb Benefits länderspezifisch gestalten und in der Lohnbuchhaltung von Beginn an sauber abbilden. Digitale Payroll-Lösungen helfen, internationale Regelungen zu berücksichtigen und Rechtskonformität sicherzustellen.

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