Beitragsbemessungsgrenzen 2025 im Überblick
Ab dem Jahr 2025 gelten folgende Werte:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/ALV)
- bundeseinheitlich: 8.050 € monatlich / 96.600 € jährlich
- Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV)
- bundeseinheitlich: 5.512,50 € monatlich / 66.150 € jährlich
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, Versicherungspflichtgrenze)
- allgemein: 73.800 € jährlich
- besondere JAEG: 66.150 € jährlich
👉 Wichtig: Ab 2025 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen West und Ost bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Auswirkungen für Arbeitnehmer
- Sozialabgaben: Einkommen oberhalb der BBG bleibt beitragsfrei. Das bedeutet: Arbeitnehmer mit hohem Einkommen sparen Sozialversicherungsbeiträge und haben ein höheres Nettoeinkommen.
- Krankenversicherung: Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
- Rente: Da oberhalb der BBG keine Beiträge gezahlt werden, erhöhen diese Einkommensteile auch nicht die gesetzliche Rentenleistung.
Auswirkungen für Arbeitgeber
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung fallen nur bis zur BBG an.
- Auf Gehaltsteile oberhalb der Grenze werden keine zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge fällig, was die Personalkosten planbar macht.
- Dennoch bleibt die Verpflichtung, die BBG regelmäßig zu prüfen und korrekt in der Lohnabrechnung umzusetzen.
Beitragsbemessungsgrenze 2025 in der Lohnabrechnung
Für die Lohnbuchhaltung sind die BBG-Werte besonders wichtig:
- Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur jeweiligen BBG berechnet.
- Verdient ein Mitarbeiter z. B. 9.000 € brutto monatlich, werden in der Rentenversicherung nur 8.050 € verbeitragt, die restlichen 950 € sind beitragsfrei.
- Lohnsoftware wie Taxmaro berücksichtigt die aktuellen BBG automatisch und erzeugt die richtigen Abzüge und Meldungen zur Sozialversicherung.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die korrekten Grenzen ab Jahresbeginn 2025 hinterlegt sind, um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
Fazit
Die Beitragsbemessungsgrenze 2025 bringt für Arbeitnehmer eine Entlastung bei hohen Einkommen, während Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls nur bis zur Grenze zahlen. Entscheidend ist die korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung, damit Abgaben rechtssicher berechnet werden. Mit einer digitalen Lösung wie Taxmaro lassen sich die aktuellen BBG-Werte automatisch anwenden und Sozialversicherungsbeiträge präzise abrechnen.