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Auszahlung von nicht genommenem Urlaub: Anspruch und Abbildung in der Lohnabrechnung

Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und soll Arbeitnehmern Erholung ermöglichen. Doch was passiert, wenn der Urlaub nicht genommen wird? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs – und wie wird dies in der Lohnabrechnung korrekt abgebildet?

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung von Urlaub?

Grundsätzlich gilt: Urlaub ist zur Erholung da und soll genommen werden. Ein Auszahlungsanspruch für nicht genommenen Urlaub besteht nur in Ausnahmefällen:

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 11 BUrlG). Dazu zählen Grundgehalt sowie variable Vergütungen wie Zulagen, Überstundenvergütungen oder Provisionen.

Formel: Urlaubsabgeltung = (Durchschnittsverdienst pro Arbeitstag) × Anzahl offener Urlaubstage

Wie ist die Auszahlung in der Lohnabrechnung darzustellen?

Die Auszahlung des Resturlaubs wird wie normaler Arbeitslohn behandelt:

Fazit

Ein Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder der Urlaub aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr genommen werden kann. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung nicht zulässig. Arbeitgeber müssen die Urlaubsabgeltung korrekt berechnen und transparent in der Lohnabrechnung ausweisen. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro lassen sich diese Prozesse effizient und rechtssicher abbilden.

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