Auszahlung von nicht genommenem Urlaub: Anspruch und Abbildung in der Lohnabrechnung

October 7, 2025

Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und soll Arbeitnehmern Erholung ermöglichen. Doch was passiert, wenn der Urlaub nicht genommen wird? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs – und wie wird dies in der Lohnabrechnung korrekt abgebildet?

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung von Urlaub?

Grundsätzlich gilt: Urlaub ist zur Erholung da und soll genommen werden. Ein Auszahlungsanspruch für nicht genommenen Urlaub besteht nur in Ausnahmefällen:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kann der Resturlaub nicht mehr genommen werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz).
  • Krankheit: Urlaubsansprüche können bei längerer Krankheit ins Folgejahr übertragen werden. Spätestens nach 15 Monaten verfallen sie jedoch, falls keine Inanspruchnahme möglich war – dann kann ebenfalls ein Abgeltungsanspruch bestehen.
  • Während bestehendem Arbeitsverhältnis: Eine Auszahlung ist nicht erlaubt. Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub nicht einfach „abkaufen lassen“.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 11 BUrlG). Dazu zählen Grundgehalt sowie variable Vergütungen wie Zulagen, Überstundenvergütungen oder Provisionen.

Formel: Urlaubsabgeltung = (Durchschnittsverdienst pro Arbeitstag) × Anzahl offener Urlaubstage

Wie ist die Auszahlung in der Lohnabrechnung darzustellen?

Die Auszahlung des Resturlaubs wird wie normaler Arbeitslohn behandelt:

  • Steuerpflichtig: Die Urlaubsabgeltung unterliegt der Lohnsteuer.
  • Sozialversicherungspflichtig: Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind abzuführen.
  • In der Lohnabrechnung muss die Auszahlung separat als Urlaubsabgeltung oder Abgeltung Resturlaub ausgewiesen werden, damit sie klar nachvollziehbar ist.

Fazit

Ein Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder der Urlaub aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr genommen werden kann. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung nicht zulässig. Arbeitgeber müssen die Urlaubsabgeltung korrekt berechnen und transparent in der Lohnabrechnung ausweisen. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro lassen sich diese Prozesse effizient und rechtssicher abbilden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.