Aufrollungsdifferenz 2026: Was ist eine Lohn-Aufrollung, wie entsteht die Differenz und wie wird sie korrekt verbucht. Praxisbeispiel und häufige Stolperfallen für Lohnabrechner.
Die Aufrollungsdifferenz ist ein Begriff aus der Lohnabrechnung: Sie entsteht, wenn ein bereits abgerechneter Lohnabrechnungszeitraum rückwirkend nochmals abgerechnet (aufgerollt) wird – etwa wegen einer Tariferhöhung oder Korrektur. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Eine Aufrollungsdifferenz ist der Differenzbetrag zwischen der ursprünglich abgerechneten Lohnabrechnung und einer neuen, aufgrund rückwirkender Sachverhaltsänderungen neu berechneten Lohnabrechnung. Sie wird in der Folgeabrechnung als Korrektur ausgewiesen.
Rechtsgrundlage für das Verfahren ist die Lohnsteuer-Richtlinien (R 41c LStR) sowie das Sozialversicherungsrecht. Eine Aufrollung kann durch den Arbeitgeber freiwillig erfolgen (z. B. nach Tariferhöhung) oder gesetzlich verpflichtend (z. B. bei Korrektur fehlerhafter Lohnsteueranmeldung).
Wird ein Tarifvertrag rückwirkend abgeschlossen und sieht eine Lohnerhöhung ab einem früheren Datum vor, müssen die vergangenen Monate aufgerollt werden.
Wenn eine Beförderung mit Rückwirkung beschlossen wird, müssen die zwischen Wirkungs- und Beschlussdatum liegenden Monate korrigiert werden.
Fehlerhafte Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Krankenkasse: rückwirkende Korrektur erzeugt Aufrollungsdifferenz.
Wenn ein bereits abgerechneter Zeitraum nachträglich als Krankheit oder Urlaub eingestuft wird (oder umgekehrt).
Schritt-für-Schritt:
Beispiel: Tariferhöhung 3 % rückwirkend zum 1.1., Mitarbeiter Bruttogehalt 4.000 EUR.
Bei rückwirkendem Wechsel der Lohnsteuerklasse (etwa nach Heirat) darf die Aufrollung nur für das laufende Kalenderjahr erfolgen (R 41c.1 LStR). Vorjahre bleiben unberührt.
Beitragsdifferenzen werden im aktuellen Monat verbucht. Bei Verspeicherung in falscher Beitragsgruppe ist eine Beitragsnacherhebung mit Verzugszinsen möglich.
Wenn eine Aufrollung größere Einmalzahlungen über mehrere Jahre enthält, kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG genutzt werden.
Aufrollungen müssen revisionssicher dokumentiert werden, idealerweise mit alter und neuer Abrechnung sowie Begründung.
Für 2026 bleibt das Aufrollungsverfahren nach R 41c LStR unverändert. Wichtig zu beachten: Bei DEUEV-Meldungen werden Aufrollungen automatisch über die Stornomeldung und Neumeldung an die Sozialversicherung gemeldet. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung muss bei Aufrollungen ggf. korrigiert übermittelt werden – mit eindeutiger Kennzeichnung als Korrekturmeldung.
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