Aufhebungsvertrag mit Abfindung 2026: Sperrzeit, Fünftelregelung und Mustertext

May 28, 2026

Der Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich – meist gegen Zahlung einer Abfindung. Dieser Pillar erklärt die Schriftform, die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die steuerliche Behandlung der Abfindung über die Fünftelregelung und gibt einen Mustertext.

Kurzantwort: Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Üblich ist die Zahlung einer Abfindung – als Daumenregel 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, in der Praxis aber stark verhandelbar. Steuerlich greift die Fünftelregelung nach § 34 EStG, die die Steuerlast einer einmaligen Abfindung dämpft. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung nicht an (Spitzenverband Bund der Krankenkassen). Achtung: Aufhebungsverträge führen häufig zu einer Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III, sofern keine Ausnahmegründe vorliegen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Termin beendet. Anders als bei einer Kündigung – bei der eine Partei einseitig beendet – steht der Aufhebungsvertrag im freien Konsens. Wesentliche Inhalte: Beendigungsdatum, Abfindungshöhe, Resturlaubsabgeltung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Stillschweigen.

Schriftform und Wirksamkeit

Nach § 623 BGB ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien zwingend. Eine elektronische Form (auch qualifizierte elektronische Signatur) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Folge: ein per E-Mail abgeschlossener Aufhebungsvertrag ist unwirksam. In der Praxis werden Aufhebungsverträge auf Papier unterzeichnet und gegenseitig ausgehändigt.

Abfindung: Höhe und Verhandlung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung – sie wird zwischen den Parteien verhandelt. Übliche Größenordnungen:

SituationTypische Abfindung
Standardformel0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre
Bei drohender Kündigungsschutzklage (gutes Argument für AN)0,75–1,0 Monatsgehälter × Jahre
Bei Betriebsänderung / Sozialplannach Sozialplan-Formel (oft höher)
Kündigungsschutzklage-Vergleich (§ 1a KSchG)0,5 Monatsgehälter × Jahre als gesetzliche Regelung

Verhandlungs-Hebel für Arbeitnehmer:innen: Schwerbehinderung, lange Betriebszugehörigkeit, gute Beurteilungen, Sonderkündigungsschutz, schwer ersetzbare Position. Verhandlungs-Hebel für Arbeitgeber: schnelle und konfliktfreie Beendigung, keine Sozialauswahl-Risiken, kein Klagerisiko.

Fünftelregelung nach § 34 EStG

Eine Abfindung ist außerordentliches Einkommen nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG und wird über die Fünftelregelung steuerlich begünstigt. Berechnungsweg:

  1. Ein Fünftel der Abfindung wird zum regulären Jahreseinkommen addiert
  2. Steuer auf dieses erhöhte Einkommen wird berechnet
  3. Differenz zur Steuer auf reguläres Einkommen × 5 = Steuerlast der Abfindung

Effekt: Die Progression wird abgemildert, weil die Abfindung nicht in einem Jahr voll versteuert wird. Wichtiger Hinweis: Die Fünftelregelung wird vom Arbeitgeber im Lohnsteuerverfahren automatisch berücksichtigt; alternativ kann sie in der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Eine echte Abfindung – also eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes – ist sozialversicherungsfrei. Voraussetzung: Sie wird für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt, nicht als verschleiertes Arbeitsentgelt. Achtung Stolperfalle: Bezahlte Resturlaubsabgeltung, Tantiemen oder Boni sind sv-pflichtig und müssen sauber von der Abfindung getrennt werden.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, gilt aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich als Verursacher der Arbeitslosigkeit – Folge: Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), in der Regel mit zusätzlicher Verkürzung des Anspruchs um 25 %. Ausnahmen (kein „wichtiger Grund" liegt vor):

  • Drohende betriebsbedingte Kündigung mit Sozialauswahl-Risiko
  • Abfindung im Rahmen von 0,25–0,5 Monatsgehältern × Beschäftigungsjahre (BA-interne Faustregel)
  • Beendigungsdatum zur regulären Kündigungsfrist
  • Schwerwiegende gesundheitliche oder familiäre Gründe

Empfehlung: vor Unterzeichnung bei der BA telefonisch sperrzeitfreie Konstellation prüfen lassen.

Mustertext (Auszug, gekürzt)

Zwischen [Arbeitgeber], vertreten durch [Geschäftsführer], und [Arbeitnehmer] wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

  1. Das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich zum [Datum, regulärer Kündigungstermin].
  2. Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung in Höhe von [Betrag] €, fällig mit der letzten Lohnabrechnung.
  3. Der Resturlaub von [Tage] wird bis zum Beendigungsdatum gewährt / mit der letzten Lohnabrechnung abgegolten.
  4. Der Arbeitgeber stellt ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.
  5. Mit der Erfüllung dieses Vertrags sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.

[Ort, Datum] – [Unterschrift Arbeitgeber] – [Unterschrift Arbeitnehmer]

Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • Bedenkzeit gewähren – mindestens 24 Stunden, idealerweise 3–7 Tage
  • Beratung anbieten / hinweisen – Hinweis auf juristische und steuerliche Beratung
  • Schriftform sicherstellen – keine elektronischen Signaturen
  • Lohnabrechnung mit Abfindung – Abfindung als separate Lohnart mit Fünftelregelung-Kennzeichen
  • Resturlaub separat abrechnen – nicht in Abfindung mischen
  • Arbeitszeugnis fristgerecht – mit der letzten Lohnabrechnung
  • Sozialversicherung – Abfindung in DEÜV-Meldung als beitragsfrei deklarieren

Fazit

Der Aufhebungsvertrag ist 2026 eine elegante Beendigungsform – mit Abfindung, Steuervorteil über die Fünftelregelung und ohne Klagerisiko. Wer als Arbeitgeber die Schriftform nach § 623 BGB einhält, die Sperrzeit-Konstellation prüft und die Abfindung sauber von SV-pflichtigen Lohnbestandteilen trennt, vermeidet rechtliche und finanzielle Stolperfallen. Mit einer integrierten Lohnsoftware wie Taxmaro werden Abfindungen automatisch mit Fünftelregelung berechnet, SV-frei abgewickelt und korrekt in DEÜV- und Lohnsteuermeldungen ausgewiesen – inklusive sauberer Trennung von Resturlaub und sonstigen Bezügen.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.