1. Muss ich als Arbeitnehmer noch ein Attest vorlegen?
Grundsätzlich gilt:
- Gesetzlich (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) muss der Arbeitnehmer spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen.
- Arbeitgeber können im Arbeits- oder Tarifvertrag festlegen, dass ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist.
- Seit 2023 erfolgt die Übermittlung in der Regel elektronisch direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die Daten über das Entgeltabrechnungssystem ab (eAU-Verfahren).
2. Wie sieht ein Attest heute aus?
Früher gab es die klassische „gelbe Bescheinigung“ in Papierform mit drei Durchschlägen (für Arbeitgeber, Krankenkasse, Arbeitnehmer). Heute gilt:
- eAU ersetzt in der Regel die Papierform – Arbeitnehmer müssen das Dokument nicht mehr selbst weiterleiten.
- Auf Wunsch oder bei Privatärzten kann es weiterhin eine Papierbescheinigung geben.
- Inhalt: Name des Patienten, Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Ausstellungsdatum, Arztstempel – keine Diagnose (Datenschutz!).
3. Wofür benötigt der Arbeitgeber das Attest?
Ein ärztliches Attest dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und ist Grundlage für:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- Meldungen zur Sozialversicherung (z. B. bei Krankengeldbezug)
- Planung der Personalressourcen
- Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber der Krankenkasse
Ohne Attest kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern oder einstellen.
4. Besonderheiten für die Lohnabrechnung
- Mit gültigem Attest: Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen volles Gehalt, danach Krankengeld durch die Krankenkasse.
- Ohne Attest (trotz Pflicht): Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung rechtmäßig verweigern.
- eAU-Verfahren: Payroll-Software (wie Taxmaro) ruft die Daten automatisiert von der Krankenkasse ab und hinterlegt sie im Abrechnungssystem – keine Papierform nötig.
5. Fazit
Ja, der Arbeitnehmer muss auch heute noch ein ärztliches Attest vorlegen – nur erfolgt dies inzwischen meist digital über die Krankenkasse. Für Arbeitgeber ist der Nachweis entscheidend, um rechtlich korrekt zu handeln und die Lohnabrechnung fehlerfrei zu gestalten. Ein modernes HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro sorgt dafür, dass eAU-Daten automatisch verarbeitet und Fristen eingehalten werden.