Die Pflicht, bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, hat sich in den letzten Jahren durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verändert. Dennoch bleibt die Krankmeldung ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsverhältnis – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Grundsätzlich gilt:
Früher gab es die klassische „gelbe Bescheinigung“ in Papierform mit drei Durchschlägen (für Arbeitgeber, Krankenkasse, Arbeitnehmer). Heute gilt:
Ein ärztliches Attest dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und ist Grundlage für:
Ohne Attest kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern oder einstellen.
Ja, der Arbeitnehmer muss auch heute noch ein ärztliches Attest vorlegen – nur erfolgt dies inzwischen meist digital über die Krankenkasse. Für Arbeitgeber ist der Nachweis entscheidend, um rechtlich korrekt zu handeln und die Lohnabrechnung fehlerfrei zu gestalten. Ein modernes HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro sorgt dafür, dass eAU-Daten automatisch verarbeitet und Fristen eingehalten werden.
| Merkmal | Papier-AU (alt) | eAU (seit 2023) |
|---|---|---|
| Übermittlung | Drei Durchschläge | Elektronisch von Arzt zu Kasse |
| Pflicht zur Vorlage | Spätestens 4. Krankheitstag | Spätestens 4. Krankheitstag |
| Diagnose | Nicht enthalten | Nicht enthalten |
| Datenabruf Arbeitgeber | Manuell | Automatisiert via Lohnsoftware |
| Lohnfortzahlung | Bis zu 6 Wochen | Bis zu 6 Wochen |
