Attest bei Krankheit: Muss der Arbeitnehmer heute noch eine AU vorlegen?

September 9, 2025

Die Pflicht, bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, hat sich in den letzten Jahren durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verändert. Dennoch bleibt die Krankmeldung ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsverhältnis – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

1. Muss ich als Arbeitnehmer noch ein Attest vorlegen?

Grundsätzlich gilt:

  • Gesetzlich (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) muss der Arbeitnehmer spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen.
  • Arbeitgeber können im Arbeits- oder Tarifvertrag festlegen, dass ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist.
  • Seit 2023 erfolgt die Übermittlung in der Regel elektronisch direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die Daten über das Entgeltabrechnungssystem ab (eAU-Verfahren).

2. Wie sieht ein Attest heute aus?

Früher gab es die klassische „gelbe Bescheinigung“ in Papierform mit drei Durchschlägen (für Arbeitgeber, Krankenkasse, Arbeitnehmer). Heute gilt:

  • eAU ersetzt in der Regel die Papierform – Arbeitnehmer müssen das Dokument nicht mehr selbst weiterleiten.
  • Auf Wunsch oder bei Privatärzten kann es weiterhin eine Papierbescheinigung geben.
  • Inhalt: Name des Patienten, Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Ausstellungsdatum, Arztstempel – keine Diagnose (Datenschutz!).

3. Wofür benötigt der Arbeitgeber das Attest?

Ein ärztliches Attest dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und ist Grundlage für:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
  • Meldungen zur Sozialversicherung (z. B. bei Krankengeldbezug)
  • Planung der Personalressourcen
  • Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber der Krankenkasse

Ohne Attest kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern oder einstellen.

4. Besonderheiten für die Lohnabrechnung

  • Mit gültigem Attest: Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen volles Gehalt, danach Krankengeld durch die Krankenkasse.
  • Ohne Attest (trotz Pflicht): Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung rechtmäßig verweigern.
  • eAU-Verfahren: Payroll-Software (wie Taxmaro) ruft die Daten automatisiert von der Krankenkasse ab und hinterlegt sie im Abrechnungssystem – keine Papierform nötig.

5. Fazit

Ja, der Arbeitnehmer muss auch heute noch ein ärztliches Attest vorlegen – nur erfolgt dies inzwischen meist digital über die Krankenkasse. Für Arbeitgeber ist der Nachweis entscheidend, um rechtlich korrekt zu handeln und die Lohnabrechnung fehlerfrei zu gestalten. Ein modernes HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro sorgt dafür, dass eAU-Daten automatisch verarbeitet und Fristen eingehalten werden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.