Arbeitszeugnis 2026: Vorlage, qualifiziertes Zeugnis und Notenstufen-Code

May 27, 2026

Das Arbeitszeugnis ist Pflicht nach § 109 GewO und folgt einer eigenen, codierten Sprache. Dieser Pillar erklärt einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis, die geheime Zeugnissprache mit Notenstufen-Tabelle, Pflichtinhalte und liefert eine fertige Vorlage für die Praxis.

Kurzantwort: Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Auf Verlangen muss es als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten ausgestellt werden. Die Sprache folgt einem festen Code mit fünf Notenstufen, von "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (1,0) bis "bemüht" (5,0). Negative Formulierungen, geheime Codes oder das Auslassen wesentlicher Aufgaben sind unzulässig (§ 109 Abs. 2 GewO – Wohlwollens- und Wahrheitsgebot).

Rechtlicher Anspruch nach § 109 GewO

Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gilt für jedes Beschäftigungsverhältnis – unabhängig von Dauer, Art (befristet, unbefristet, Minijob) oder Grund der Beendigung. Wichtige Eckpunkte:

  • Anspruchsentstehung – mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses; auf Anforderung auch als Zwischenzeugnis während des Arbeitsverhältnisses
  • Form – Schriftform Pflicht, eigenhändige Unterschrift erforderlich, kein elektronisches Zeugnis ohne ausdrückliche Einwilligung
  • Frist – Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB); innerhalb von 4-6 Wochen nach Beendigung sollte das Zeugnis vorliegen
  • Korrekturrecht – Arbeitnehmer kann inhaltliche Korrekturen verlangen; bei Streit gilt die Beweislast je nach Notenstufe (BAG)
  • Wohlwollens- und Wahrheitsgebot – Zeugnis muss wohlwollend, aber auch wahrhaftig sein; Spannung wird über die Zeugnissprache aufgelöst

Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das BGB und die GewO unterscheiden zwei Zeugnisarten:

AspektEinfaches ZeugnisQualifiziertes Zeugnis
AnforderungStandard ohne AnforderungAuf Wunsch des Mitarbeitenden
InhaltArt und Dauer der TätigkeitZusätzlich: Leistung und Verhalten
BewertungNeinJa (über Zeugnissprache)
Üblicher EinsatzSehr seltenStandard für Bewerbungen

Die geheime Zeugnissprache – Notenstufen-Code

Das Wohlwollensgebot zwingt Arbeitgeber zu positiv klingenden Formulierungen. Über exakte Wortwahl wird dennoch eine Bewertung wie eine Schulnote transportiert. Die fünf Notenstufen für Leistung:

NoteStandardformulierung Leistung
1 (sehr gut)"... erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."
2 (gut)"... erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit." oder "... immer zu unserer vollsten Zufriedenheit."
3 (befriedigend)"... erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit."
4 (ausreichend)"... erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."
5 (mangelhaft)"... bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen." oder "... hat unsere Erwartungen im Großen und Ganzen erfüllt."

Für das Verhalten gilt ein paralleler Code: "stets vorbildliches Verhalten" (1) bis "Verhalten war einwandfrei" (4). Das Auslassen einzelner Adverbien ("stets", "vollster") ist die zentrale Bewertungs-Stellschraube.

Pflichtinhalte eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  1. Briefkopf – Arbeitgeber mit Firma, Anschrift, Logo
  2. Überschrift – "Zeugnis" oder "Arbeitszeugnis"
  3. Eingangsformel – Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Position
  4. Unternehmensbeschreibung – 1-2 Sätze zu Geschäftsmodell und Größe
  5. Aufgaben und Verantwortung – möglichst detailliert; je wichtiger die Aufgabe, desto weiter vorne
  6. Leistungsbeurteilung – Arbeitsweise, Belastbarkeit, Fachwissen, Ergebnis (mit Notenstufen-Code)
  7. Verhaltensbeurteilung – Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden
  8. Beendigungsformel – "Das Arbeitsverhältnis endet zum …"; Grund nur auf Wunsch
  9. Dankes- und Bedauernsformel – Standard bei guten Zeugnissen: "Wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute."
  10. Datum, Ort, Unterschrift – Vorgesetzter und ggf. HR

Vorlage: qualifiziertes Arbeitszeugnis (Note 2 – gut)

Zeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am 01.01.1990, war vom 01.07.2021 bis 30.06.2026 als Senior Lohnbuchhalter in unserem Unternehmen tätig.

Die Beispiel GmbH ist mit rund 80 Mitarbeitenden ein etabliertes Lohnabrechnungs- und HR-Beratungsunternehmen mit Sitz in München.

Zu Herrn Mustermanns Aufgaben gehörten insbesondere die selbstständige Lohn- und Gehaltsabrechnung für mehr als 800 Mitarbeitende, die Betreuung der DATEV-Schnittstellen, die Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalte sowie die Mandantenbetreuung in komplexen Lohnfragen.

Herr Mustermann zeichnete sich durch hohe Fachkompetenz, eine sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise sowie ausgeprägte Belastbarkeit auch in arbeitsintensiven Monatsabschlüssen aus. Er erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen und Mandanten war stets einwandfrei und freundlich.

Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.2026 auf eigenen Wunsch von Herrn Mustermann. Wir bedauern sein Ausscheiden, danken ihm für die wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für die berufliche und persönliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

München, 30.06.2026
[Unterschrift Geschäftsführung / Personalleitung]

Häufige Formulierungs-Fallen

  • "Er war stets bemüht..." – signalisiert Note 5
  • "Wir lernten ihn als kommunikative und gesellige Persönlichkeit kennen." – kann auf Alkoholprobleme hindeuten
  • "Er zeigte für die Belange der Belegschaft volles Verständnis." – kann auf Streik-Sympathien hindeuten
  • Fehlende Dankes-/Bedauerns-Formel – wird wie Note 4-5 gelesen
  • Kurze, fehlende Beschreibung der Aufgaben – signalisiert geringe Wertschätzung

Arbeitszeugnis anfordern

Mitarbeitende, die ein Zeugnis (auch nachträglich) anfordern, haben Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren. Empfohlen: schriftlich per E-Mail mit Eingangsdatum dokumentieren, gewünschte Form (einfach/qualifiziert), Eintrittsdatum und Position. Bei Streit über die Bewertung trifft die Beweislast für eine bessere als Note 3 den Arbeitnehmer, für eine schlechtere als Note 3 den Arbeitgeber (BAG-Rechtsprechung).

Empfehlungsschreiben vs. Arbeitszeugnis

Das Empfehlungsschreiben ist ein freiwilliges, persönliches Schreiben des Vorgesetzten ohne festen Code. Es ergänzt das Arbeitszeugnis, ersetzt es aber nicht. Im internationalen Recruiting (vor allem USA, UK) ist es weitaus üblicher als in Deutschland und sollte nicht in der codierten Zeugnissprache formuliert sein, sondern als persönliche Würdigung mit konkreten Beispielen.

Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • Zeugnis innerhalb 4-6 Wochen erstellen – nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Notenstufen einheitlich anwenden – Standardisierung über alle Mitarbeitenden hinweg
  • Personalakte aktuell halten – Leistungsbeurteilungen, Mitarbeitergespräche als Basis
  • Korrekturanfragen ernst nehmen – berechtigte Wünsche zügig umsetzen, Streitfälle vermeiden
  • Bei Zwischenzeugnis: gleiche Qualität – nicht nur Pflichterfüllung
  • DSGVO-konform speichern – Zeugnisentwürfe und finale Versionen in der digitalen Personalakte

Fazit

Das Arbeitszeugnis ist mehr als Pflichtkür: es prägt die nächste Karriereschritt-Entscheidung des Mitarbeitenden und das Image als Arbeitgeber. Wer die Zeugnissprache kennt, kann fair und differenziert beurteilen – ohne in rechtliche Fallen zu tappen. Mit einer integrierten HR-Lösung wie Taxmaro werden Zeugnisbausteine aus Stammdaten, Leistungsbeurteilungen und Mitarbeitergesprächen automatisiert vorbereitet, in der digitalen Personalakte revisionssicher abgelegt und bei Bedarf inklusive der Notenstufen-Standardformulierungen vorgeschlagen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.