Arbeitszeugnis anfordern: Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

Ein Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer ein zentrales Dokument – sei es für Bewerbungen, Karriereplanung oder als offizieller Nachweis beruflicher Stationen. Für Arbeitgeber ist es eine gesetzliche Pflicht, bestimmte Anforderungen einzuhalten. In diesem Artikel erfährst du, wann Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis anfordern können und was Arbeitgeber bei der Ausstellung beachten müssen.

1. Wann kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis anfordern?

Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Arbeitnehmer jederzeit Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Dabei gibt es verschiedene Zeitpunkte und Arten:

a) Endzeugnis

b) Zwischenzeugnis

💡 Wichtig: Arbeitgeber müssen ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

2. Form und Inhalt eines Arbeitszeugnisses

3. Fristen und Verjährung

4. Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass:

  1. Formvorschriften eingehalten werden (Papierform, Unterschrift).
  1. Wahrheitspflicht beachtet wird – keine unrichtigen oder wertenden Aussagen ohne Grundlage.
  1. Wohlwollenspflicht gilt – keine Formulierungen, die künftige Bewerbungen unnötig erschweren.
  1. Rechtzeitige Ausstellung erfolgt – Verzögerungen können Schadensersatzforderungen auslösen.

5. Arbeitszeugnis in der Lohn- und HR-Abwicklung

Für eine effiziente HR-Organisation empfiehlt es sich:

Fazit

Arbeitnehmer können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer ein Endzeugnis und bei berechtigtem Interesse ein Zwischenzeugnis anfordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese wahrheitsgemäß, wohlwollend und rechtzeitig auszustellen. Ein digitaler HR-Prozess stellt sicher, dass keine Fristen verpasst und rechtliche Standards eingehalten werden.

Zurück zur Blog Startseite