Was regelt das Arbeitszeitschutzgesetz?
Das ArbZG schützt Arbeitnehmer vor Überlastung und legt klare Grenzen fest:
- Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, erweiterbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
- Pausenpflicht: Bei mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG).
- Besondere Vorschriften: Für Sonn- und Feiertagsarbeit gelten zusätzliche Regelungen (§§ 9–13 ArbZG).
Was passiert, wenn Arbeitnehmer die Vorgaben nicht einhalten?
Auch wenn Arbeitnehmer freiwillig länger arbeiten oder Pausen ausfallen lassen, liegt ein Verstoß gegen das ArbZG vor. Das bedeutet:
- Arbeitnehmer riskieren gesundheitliche Schäden durch Überlastung.
- Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften – unabhängig vom Verhalten der Arbeitnehmer.
- Nicht eingehaltene Pausen gelten nicht als Mehrarbeit und dürfen nicht als Überstunden vergütet werden.
Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern?
Verstöße gegen das Arbeitszeitschutzgesetz haben für Arbeitgeber ernste Folgen:
- Bußgelder bis zu 15.000 Euro (§ 22 ArbZG) bei Ordnungswidrigkeiten.
- Strafbarkeit (§ 23 ArbZG), wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen das ArbZG verstoßen wird und dadurch Gesundheit oder Leben der Beschäftigten gefährdet sind.
- Haftung bei Arbeitsunfällen oder gesundheitlichen Schäden infolge überlanger Arbeitszeiten.
- Prüfungen durch Behörden (z. B. Gewerbeaufsicht, Zoll bei Mindestlohnkontrollen).
Wie kann ich als Arbeitgeber verhindern, dass Pausen und Ruhezeiten nicht eingehalten werden?
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Einhaltung des ArbZG zu sorgen. Praktische Maßnahmen sind:
- Digitale Arbeitszeiterfassung: Systeme wie TAXMARO dokumentieren Arbeits- und Pausenzeiten manipulationssicher.
- Klare Vorgaben: Pausen und maximale Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag und in Betriebsvereinbarungen festlegen.
- Schulung der Mitarbeiter: Aufklären, dass Pausen und Ruhezeiten zwingend sind – auch im Interesse der eigenen Gesundheit.
- Kontrolle durch Führungskräfte: Vorgesetzte müssen sicherstellen, dass Teams Pausen tatsächlich nehmen.
- Mitbestimmung des Betriebsrats: Nach § 87 BetrVG hat der Betriebsrat bei Arbeitszeit- und Pausenregelungen ein Mitspracherecht.
Fazit
Das Arbeitszeitschutzgesetz ist zwingendes Recht und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Werden Arbeitszeiten oder Pausen nicht eingehalten, drohen Unternehmen hohe Bußgelder, strafrechtliche Risiken und Haftung im Schadensfall. Arbeitgeber sollten daher auf klare Regeln, digitale Zeiterfassung und konsequente Kontrolle setzen, um rechtssicher zu handeln und ihre Belegschaft zu schützen.