Arbeitsunfall melden: Pflichten, Kostenübernahme und Lohnabrechnung richtig umsetzen

October 7, 2025

Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen – ob im Büro, in der Werkstatt oder unterwegs zum Kunden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen, um die Ansprüche zu sichern und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Hier erfährst du, wer was melden muss, wer die Kosten trägt und wie sich ein Arbeitsunfall in der Gehaltsabrechnung widerspiegelt.

Arbeitsunfall: Ablauf, Meldepflichten, Kosten und Abbildung in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen – ob im Büro, in der Werkstatt oder unterwegs zum Kunden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen, um die Ansprüche zu sichern und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Hier erfährst du, wer was melden muss, wer die Kosten trägt und wie sich ein Arbeitsunfall in der Gehaltsabrechnung widerspiegelt.

1. Was ist ein Arbeitsunfall?

Laut § 8 SGB VII ist ein Arbeitsunfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Dazu zählen auch:

  • Wegeunfälle (auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
  • Dienstreisen
  • Tätigkeiten im Homeoffice, sofern sie arbeitsbezogen sind

2. Sofortmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall

  1. Erste Hilfe leisten und ggf. Notarzt rufen
  1. Durchgangsarzt aufsuchen (von der Berufsgenossenschaft zugelassener Arzt)
  1. Unfall intern melden – z. B. an Vorgesetzten oder Personalabteilung
  1. Unfallanzeige veranlassen, falls nötig

3. Wer muss welche Meldungen erstellen?

4. Wer trägt die Kosten?

  • Medizinische Behandlung: vollständig von der Berufsgenossenschaft (BG) bzw. Unfallkasse getragen – keine Belastung der Krankenkasse.
  • Lohnfortzahlung:
  • Erste 6 Wochen: Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt (Entgeltfortzahlung nach EFZG).
  • Ab Woche 7: Verletztengeld von der BG in Höhe von ca. 80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts (max. Netto).
  • Reha-Maßnahmen: Kosten übernimmt ebenfalls die BG.

5. Abbildung in der Gehaltsabrechnung

Fall 1: Lohnfortzahlung (erste 6 Wochen)

  • In der Abrechnung wird das reguläre Bruttoentgelt fortgeführt.
  • Als Abwesenheitsgrund kann „AU – Arbeitsunfall“ vermerkt werden, um die SV-Meldungen korrekt zu kennzeichnen.
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen normal an.

Fall 2: Bezug von Verletztengeld (ab Woche 7)

  • Arbeitgeber zahlt kein Gehalt mehr.
  • Abrechnung enthält nur noch ggf. anteilige Bezüge (z. B. bis Austrittstag im Monat).
  • Verletztengeld wird direkt von der BG an den Arbeitnehmer gezahlt – keine SV-Beiträge auf dieses Geld.

6. Steuer- und beitragsrechtliche Besonderheiten

  • Lohnfortzahlung ist voll steuer- und beitragspflichtig.
  • Verletztengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht den Steuersatz auf übriges Einkommen).
  • Arbeitgeber sollten in der Lohnsoftware das Kennzeichen „Arbeitsunfall“ setzen, damit Meldungen an BG und Krankenkasse korrekt erfolgen.

7. Fazit

Ein klar strukturierter Ablauf nach einem Arbeitsunfall ist entscheidend – sowohl für die Gesundheit des Mitarbeiters als auch für die rechtssichere Abwicklung. Arbeitgeber müssen Unfallmeldungen fristgerecht einreichen, die Kosten werden weitgehend von der Berufsgenossenschaft übernommen, und in der Gehaltsabrechnung sind klare Unterscheidungen zwischen Lohnfortzahlung und Verletztengeld nötig. Ein HR-Tool wie Taxmaro kann hier unterstützen, indem es digitale Unfallmeldungen, automatische SV-Kennzeichnungen und klare Abwesenheitsübersichten integriert.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich seit über einem Jahr Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Darüber hinaus verfasse ich Fachartikel im Blog mit Fokus auf HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei Expertise mit praxisnahen Einblicken.