Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen – ob im Büro, in der Werkstatt oder unterwegs zum Kunden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen, um die Ansprüche zu sichern und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Hier erfährst du, wer was melden muss, wer die Kosten trägt und wie sich ein Arbeitsunfall in der Gehaltsabrechnung widerspiegelt.
Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen – ob im Büro, in der Werkstatt oder unterwegs zum Kunden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen, um die Ansprüche zu sichern und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Hier erfährst du, wer was melden muss, wer die Kosten trägt und wie sich ein Arbeitsunfall in der Gehaltsabrechnung widerspiegelt.
Laut § 8 SGB VII ist ein Arbeitsunfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Dazu zählen auch:
Fall 1: Lohnfortzahlung (erste 6 Wochen)
Fall 2: Bezug von Verletztengeld (ab Woche 7)
Ein klar strukturierter Ablauf nach einem Arbeitsunfall ist entscheidend – sowohl für die Gesundheit des Mitarbeiters als auch für die rechtssichere Abwicklung. Arbeitgeber müssen Unfallmeldungen fristgerecht einreichen, die Kosten werden weitgehend von der Berufsgenossenschaft übernommen, und in der Gehaltsabrechnung sind klare Unterscheidungen zwischen Lohnfortzahlung und Verletztengeld nötig. Ein HR-Tool wie Taxmaro kann hier unterstützen, indem es digitale Unfallmeldungen, automatische SV-Kennzeichnungen und klare Abwesenheitsübersichten integriert.