Arbeiten trotz Krankschreibung: Erlaubt oder riskant?

Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) bestätigt, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeitsfähig ist. Doch was passiert, wenn er trotz Krankschreibung arbeitet – sei es aus Pflichtbewusstsein, wegen Personalmangel oder finanzieller Gründe? Hier erfährst du, welche rechtlichen Folgen, gesundheitlichen Risiken und Auswirkungen auf die Lohnabrechnung damit verbunden sind.

1. Darf man während einer Krankschreibung arbeiten?

Grundsätzlich ist Arbeiten während einer Krankschreibung nicht verboten, solange:

⚠️ Wichtig: Die AU ist keine „Arbeitsverbots-Bescheinigung“, sondern eine Prognose der Arbeitsunfähigkeit. Wenn sich der Gesundheitszustand schneller bessert, darf der Arbeitnehmer arbeiten – sollte dies aber mit dem Arzt und Arbeitgeber abstimmen.

2. Risiken für Arbeitnehmer

3. Risiken für Arbeitgeber

4. Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Ein digitales Payroll-System wie Taxmaro kann automatisch erkennen, ob Arbeitstage in einer AU-Phase korrekt abgerechnet werden, und die notwendigen Meldungen an Krankenkassen übernehmen.

Für Arbeitnehmer:

Für Arbeitgeber:

Fazit

Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht automatisch verboten, kann aber rechtliche, gesundheitliche und abrechnungstechnische Risiken bergen. Arbeitgeber sollten klare Prozesse haben, um solche Fälle arbeitsrechtlich korrekt und lohnabrechnungstechnisch sauber zu behandeln. Mit einem HR-Tool wie Taxmaro lassen sich Abwesenheiten und Sonderfälle wie diese effizient verwalten und rechtssicher abrechnen.

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