Arbeiten trotz Krankschreibung: Erlaubt oder riskant?

September 9, 2025

Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) bestätigt, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeitsfähig ist. Doch was passiert, wenn er trotz Krankschreibung arbeitet – sei es aus Pflichtbewusstsein, wegen Personalmangel oder finanzieller Gründe? Hier erfährst du, welche rechtlichen Folgen, gesundheitlichen Risiken und Auswirkungen auf die Lohnabrechnung damit verbunden sind.

1. Darf man während einer Krankschreibung arbeiten?

Grundsätzlich ist Arbeiten während einer Krankschreibung nicht verboten, solange:

  • die Tätigkeit dem Genesungsprozess nicht entgegensteht
  • keine Gefahr besteht, die eigene Gesundheit oder die anderer (z. B. Ansteckungsgefahr) zu gefährden
  • der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsfähig ist, obwohl eine AU vorliegt

⚠️ Wichtig: Die AU ist keine „Arbeitsverbots-Bescheinigung“, sondern eine Prognose der Arbeitsunfähigkeit. Wenn sich der Gesundheitszustand schneller bessert, darf der Arbeitnehmer arbeiten – sollte dies aber mit dem Arzt und Arbeitgeber abstimmen.

2. Risiken für Arbeitnehmer

  • Gesundheitliche Verschlechterung: Arbeiten kann die Genesung verzögern oder Folgeschäden verursachen.
  • Versicherungsschutz: Bei einem Arbeitsunfall während einer AU kann die Berufsgenossenschaft prüfen, ob der Einsatz zulässig war.
  • Krankengeldverlust: Wer während der Krankengeldphase (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) arbeitet, riskiert, dass die Krankenkasse die Zahlungen einstellt.

3. Risiken für Arbeitgeber

  • Haftungsfragen: Wenn sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzt oder seine Krankheit verschlimmert, kann der Arbeitgeber in Regress genommen werden.
  • Arbeitsrechtliche Konflikte: Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Grippe, Corona) kann die Beschäftigung anderer gefährden – hier drohen Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten.
  • Fehlerhafte Lohnabrechnung: Bei Krankengeldbezug darf der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen, sonst kann es zu Erstattungsproblemen kommen.

4. Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Ein digitales Payroll-System wie Taxmaro kann automatisch erkennen, ob Arbeitstage in einer AU-Phase korrekt abgerechnet werden, und die notwendigen Meldungen an Krankenkassen übernehmen.

Für Arbeitnehmer:

  • Vor Arbeitsaufnahme den Arzt kontaktieren und sich Arbeitsfähigkeit bestätigen lassen
  • Arbeitgeber offen informieren
  • Bei längeren Krankheiten ggf. stufenweise Wiedereingliederung beantragen

Für Arbeitgeber:

  • Gesundheitsschutz priorisieren
  • Klare interne Richtlinien zum Arbeiten während Krankschreibung
  • Lohnabrechnung sorgfältig anpassen, um Doppelzahlungen zu vermeiden

Fazit

Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht automatisch verboten, kann aber rechtliche, gesundheitliche und abrechnungstechnische Risiken bergen. Arbeitgeber sollten klare Prozesse haben, um solche Fälle arbeitsrechtlich korrekt und lohnabrechnungstechnisch sauber zu behandeln. Mit einem HR-Tool wie Taxmaro lassen sich Abwesenheiten und Sonderfälle wie diese effizient verwalten und rechtssicher abrechnen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich seit über einem Jahr Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Darüber hinaus verfasse ich Fachartikel im Blog mit Fokus auf HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei Expertise mit praxisnahen Einblicken.