Anspruch auf Teilzeit: Rechte von Arbeitnehmern, Pflichten für Arbeitgeber und Lohnabrechnung

Die Frage nach dem Anspruch auf Teilzeit beschäftigt viele Arbeitnehmer, die mehr Flexibilität im Berufsleben wünschen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber wissen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich Teilzeitarbeit auf die Lohnabrechnung auswirkt.

Anspruch auf Teilzeit: Was sagt das Gesetz?

Die Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Nach § 8 TzBfG haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen – zum Beispiel, wenn die Organisation oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würde.

Seit 2019 gibt es außerdem die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Teilzeit ("Brückenteilzeit"). Diese erlaubt Arbeitnehmern, für einen festgelegten Zeitraum (mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre) die Arbeitszeit zu reduzieren und anschließend in Vollzeit zurückzukehren. Voraussetzung: Das Unternehmen beschäftigt mindestens 45 Mitarbeiter.

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen für Arbeitgeber

Damit eine Umstellung auf Teilzeit rechtssicher erfolgt, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:

Teilzeit und Lohnabrechnung: Was ändert sich?

Die Lohnabrechnung für Teilzeitkräfte unterscheidet sich vor allem im Hinblick auf das Entgelt und die Sozialversicherungsbeiträge:

Was Arbeitgeber beachten sollten

Damit die Umsetzung von Teilzeit im Betrieb reibungslos funktioniert, sollten Arbeitgeber:

Fazit:

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Arbeitgeber sollten Anträge sorgfältig prüfen, rechtssicher dokumentieren und die Auswirkungen korrekt in der Lohnabrechnung abbilden. So profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer von mehr Flexibilität, Arbeitgeber von zufriedenen und motivierten Mitarbeitern.

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