Anspruch auf Teilzeit: Rechte von Arbeitnehmern, Pflichten für Arbeitgeber und Lohnabrechnung

October 7, 2025

Die Frage nach dem Anspruch auf Teilzeit beschäftigt viele Arbeitnehmer, die mehr Flexibilität im Berufsleben wünschen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber wissen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich Teilzeitarbeit auf die Lohnabrechnung auswirkt.

Anspruch auf Teilzeit: Was sagt das Gesetz?

Die Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Nach § 8 TzBfG haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (Auszubildende werden nicht mitgezählt).
  • Der Antrag auf Teilzeit wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.

Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen – zum Beispiel, wenn die Organisation oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würde.

Seit 2019 gibt es außerdem die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Teilzeit ("Brückenteilzeit"). Diese erlaubt Arbeitnehmern, für einen festgelegten Zeitraum (mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre) die Arbeitszeit zu reduzieren und anschließend in Vollzeit zurückzukehren. Voraussetzung: Das Unternehmen beschäftigt mindestens 45 Mitarbeiter.

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen für Arbeitgeber

Damit eine Umstellung auf Teilzeit rechtssicher erfolgt, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:

  • Form des Antrags: Der Arbeitnehmer muss die gewünschte Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit klar angeben.
  • Prüfung betrieblicher Gründe: Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe nachweisbar vorliegen.
  • Dokumentation: Änderungen müssen schriftlich festgehalten und im Arbeitsvertrag ergänzt werden.
  • Gleichbehandlung: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte, außer es gibt sachliche Gründe.

Teilzeit und Lohnabrechnung: Was ändert sich?

Die Lohnabrechnung für Teilzeitkräfte unterscheidet sich vor allem im Hinblick auf das Entgelt und die Sozialversicherungsbeiträge:

  • Gehalt: Das Bruttogehalt reduziert sich entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit. Beispiel: Statt 40 Stunden nur 20 Stunden = 50 % des Vollzeitgehalts.
  • Sozialversicherung: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden anteilig vom reduzierten Gehalt berechnet.
  • Urlaubsanspruch: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub. Arbeitet ein Mitarbeiter z. B. drei statt fünf Tage pro Woche, verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
  • Steuern: Die Lohnsteuer richtet sich weiterhin nach Steuerklasse und Einkommen, wird jedoch aufgrund des geringeren Bruttolohns niedriger ausfallen.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden in der Regel anteilig berechnet, sofern im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Damit die Umsetzung von Teilzeit im Betrieb reibungslos funktioniert, sollten Arbeitgeber:

  • Anträge rechtzeitig prüfen und innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich reagieren,
  • die Arbeitsverträge und Personalakten anpassen,
  • die korrekte Abbildung in der Lohnbuchhaltung sicherstellen,
  • Transparenz gegenüber Mitarbeitern schaffen, wie sich die Teilzeit auf Gehalt, Urlaub und Sonderzahlungen auswirkt.

Fazit:

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Arbeitgeber sollten Anträge sorgfältig prüfen, rechtssicher dokumentieren und die Auswirkungen korrekt in der Lohnabrechnung abbilden. So profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer von mehr Flexibilität, Arbeitgeber von zufriedenen und motivierten Mitarbeitern.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich seit über einem Jahr Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Darüber hinaus verfasse ich Fachartikel im Blog mit Fokus auf HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei Expertise mit praxisnahen Einblicken.