Abmahnung im Arbeitsrecht: Alles, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

September 9, 2025

Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist ein häufiges Thema in Unternehmen, wenn es um Pflichtverletzungen von Mitarbeitern geht. Sie dient nicht nur als Hinweis auf ein Fehlverhalten, sondern auch als Warnung, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen können. Arbeitgeber sollten wissen, wann eine Abmahnung erfolgen darf, wie sie korrekt formuliert wird und welche Folgen sie hat.

Wann darf eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist immer dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Typische Gründe sind:

  • wiederholtes Zuspätkommen,
  • unentschuldigtes Fehlen,
  • Arbeitsverweigerung,
  • Verstöße gegen betriebliche Vorschriften (z. B. Datenschutz, Sicherheitsregeln).

Wichtig: Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, Gewalt) kann auch eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung zulässig sein.

Wie muss eine Abmahnung im Arbeitsrecht aussehen?

Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, muss sie drei Elemente enthalten:

  1. Genaue Beschreibung des Fehlverhaltens – mit Datum, Uhrzeit und konkreten Vorfällen.
  1. Rügefunktion – der Arbeitgeber macht deutlich, dass ein Vertragsverstoß vorliegt.
  1. Warnfunktion – Hinweis, dass bei Wiederholung weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.

Eine allgemeine Kritik oder bloße Ermahnung genügt nicht, um eine wirksame Abmahnung darzustellen.

In welcher Form und wie wird eine Abmahnung zugestellt?

Rein rechtlich ist eine mündliche Abmahnung möglich, in der Praxis wird jedoch fast immer die schriftliche Abmahnung gewählt. Sie bietet Beweissicherheit für den Arbeitgeber. Empfehlenswert ist die Übergabe gegen Unterschrift oder der Versand per Einschreiben. So ist die Zustellung der Abmahnung eindeutig nachweisbar.

Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung für Arbeitnehmer?

Die Konsequenzen einer Abmahnung sind nicht zu unterschätzen:

  • Für Arbeitnehmer: Die Abmahnung ist eine ernste Warnung. Wiederholt sich das Verhalten, droht eine verhaltensbedingte Kündigung.
  • Für Arbeitgeber: Die Abmahnung ist meist die rechtliche Voraussetzung, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
  • Für beide Seiten: Sie bietet die Chance, Konflikte ohne sofortige Trennung zu lösen.

Muss die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen werden?

In der Regel wird eine schriftliche Abmahnung in der Personalakte des Arbeitnehmers abgelegt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine Gegendarstellung einzureichen, die ebenfalls zur Personalakte genommen werden muss. Nach mehreren Jahren (meist 2–3) verliert eine Abmahnung ihre Wirkung und kann auf Antrag entfernt werden, sofern kein erneutes Fehlverhalten vorliegt.

Fazit:

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um Pflichtverstöße klar zu dokumentieren und Arbeitnehmer auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen. Damit sie wirksam ist, muss sie korrekt formuliert, ordnungsgemäß zugestellt und in der Personalakte dokumentiert werden. Arbeitgeber sollten daher auf eine saubere rechtliche Gestaltung achten, Arbeitnehmer die Warnfunktion ernst nehmen.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich seit über einem Jahr Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Darüber hinaus verfasse ich Fachartikel im Blog mit Fokus auf HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei Expertise mit praxisnahen Einblicken.