Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist ein häufiges Thema in Unternehmen, wenn es um Pflichtverletzungen von Mitarbeitern geht. Sie dient nicht nur als Hinweis auf ein Fehlverhalten, sondern auch als Warnung, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen können. Arbeitgeber sollten wissen, wann eine Abmahnung erfolgen darf, wie sie korrekt formuliert wird und welche Folgen sie hat.
Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist immer dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Typische Gründe sind:
Wichtig: Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, Gewalt) kann auch eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung zulässig sein.
Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, muss sie drei Elemente enthalten:
Eine allgemeine Kritik oder bloße Ermahnung genügt nicht, um eine wirksame Abmahnung darzustellen.
Rein rechtlich ist eine mündliche Abmahnung möglich, in der Praxis wird jedoch fast immer die schriftliche Abmahnung gewählt. Sie bietet Beweissicherheit für den Arbeitgeber. Empfehlenswert ist die Übergabe gegen Unterschrift oder der Versand per Einschreiben. So ist die Zustellung der Abmahnung eindeutig nachweisbar.
Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung für Arbeitnehmer?
Die Konsequenzen einer Abmahnung sind nicht zu unterschätzen:
In der Regel wird eine schriftliche Abmahnung in der Personalakte des Arbeitnehmers abgelegt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine Gegendarstellung einzureichen, die ebenfalls zur Personalakte genommen werden muss. Nach mehreren Jahren (meist 2–3) verliert eine Abmahnung ihre Wirkung und kann auf Antrag entfernt werden, sofern kein erneutes Fehlverhalten vorliegt.
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um Pflichtverstöße klar zu dokumentieren und Arbeitnehmer auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen. Damit sie wirksam ist, muss sie korrekt formuliert, ordnungsgemäß zugestellt und in der Personalakte dokumentiert werden. Arbeitgeber sollten daher auf eine saubere rechtliche Gestaltung achten, Arbeitnehmer die Warnfunktion ernst nehmen.