3.000 Euro Inflationsprämie für Arbeitnehmer

Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat die Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer verabschiedet. Diese Prämie erlaubt es Arbeitgebern, die stark gestiegenen Verbraucherpreise für ihre Arbeitnehmer ein Stück weit abzufedern. In diesem Artikel erfahren Sie unter welchen Bedingungen die Prämie ausgezahlt werden kann und welche Vorteile das für Ihr Unternehmen bringt.

Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat die Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer verabschiedet. Diese Prämie erlaubt es Arbeitgebern, die stark gestiegenen Verbraucherpreise für ihre Arbeitnehmer ein Stück weit abzufedern.

Der steuerfreie Inflationsausgleich

Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, ihre Angestellten durch eine einmalige steuerfreie Prämie im Alltag finanziell zu entlasten. Die Inflationsprämie, die als Geld- oder Sachleistung gezahlt werden kann, ist bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Pro Arbeitnehmer kann der Steuerfreibetrag von maximal 3.000 Euro einmal während des zulässigen Zeitraums genutzt werden. Dabei können Arbeitgeber die Inflationsprämie nicht nur in Form einer Einmalzahlung, sondern auch als einzelne Teilzahlungen leisten. 

Entscheidend für die Steuerbefreiung ist, dass die Inflationsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Entgeltumwandlungen sind daher ausgeschlossen. Sofern für einen Mitarbeiter bereits eine Sonderzahlung vertraglich geregelt ist, wie etwa Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt, kann diese nicht in eine steuer- und sozialabgabenfreie Leistung umgewandelt werden.

Die Inflationsprämie kann ab dem 26.10.2022 und bis zum 31.12.2024 ausbezahlt werden. 

Für welche Arbeitnehmer gilt die Regelung?

Die Regelung ist nicht auf bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Branchen beschränkt. Daher können Beschäftigte in jeder Branche potentiell davon profitieren. Auch Arbeitnehmern in Teilzeit, Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten kann die Prämie in voller Höhe gewährt werden.

Welche Vorteile bietet die Prämie?

Zahlt der Arbeitgeber die Inflationsprämie von 3.000 Euro aus, so müssen weder Lohnsteuer noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gezahlt werden. Die Beschäftigten bekommen die vollen 3.000 Euro netto ausbezahlt.

Arbeitgeber sparen sich somit zumindest die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Geht man hier von einem Arbeitgeberanteil von ca. 20 Prozent aus, sparen Arbeitgeber gegenüber einer regulären Arbeitslohnzahlung Lohnkosten in Höhe von ca. 600 Euro pro Mitarbeiter.

Weitere Hinweise:

Mit der Inflationsprämie Steuern sparen

Unternehmen können bei Bedarf ihre Mitarbeiter in dieser Zeit der anhaltenden Teuerung mithilfe der Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro unterstützen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Im Vergleich zu regulären Entgeltzahlungen können Arbeitgeber und Beschäftigte dadurch Steuern und Sozialabgaben einsparen. Die Inflationsprämie kann nach derzeitigem Stand bis Ende Dezember 2024 ausbezahlt werden.

Person arbeitet mit Taschenrechner am Schreibtisch



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