- Digitale Personalakte
- Eine elektronisch geführte Sammlung aller mitarbeiterbezogenen Dokumente eines Unternehmens — Verträge, Lohnabrechnungen, Bescheinigungen, Schulungsnachweise, SV-Meldungen. Sie ersetzt die klassische Papierakte und muss revisionssicher, GoBD-konform und DSGVO-gerecht geführt werden.
- BVVBeitragsverfahrensverordnung
- Verordnung zur Durchführung der Beitragsabrechnung in der Sozialversicherung. § 8 Abs. 2 BVV regelt ab dem 1.1.2027 die Pflicht zur elektronischen Führung von Lohn- und Entgeltunterlagen für alle Arbeitgeber in Deutschland.
- euBPElektronisch unterstützte Betriebsprüfung
- Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, bei dem Arbeitgeber Sozialversicherungsdaten direkt aus dem Lohnsystem elektronisch übermitteln. Ab 2027 verpflichtend für alle Arbeitgeber, keine Branche und keine Betriebsgröße ausgenommen.
- GoBDGrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (digital)
- BMF-Schreiben mit Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung steuer- und sozialversicherungsrelevanter Unterlagen: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, zeitgerechte Erfassung. Pflicht für jede digitale Personalakte.
- QESQualifizierte elektronische Signatur
- Höchste Stufe der elektronischen Signatur nach eIDAS-Verordnung. Erforderlich für formbedürftige Dokumente (z. B. befristete Arbeitsverträge), wenn diese ohne paralleles Papierdokument digital archiviert werden sollen.
- § 28p SGB IVPrüfung bei den Arbeitgebern
- Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitgebern durch die Deutsche Rentenversicherung. Verlangt ab 2027 elektronisch verfügbare, prüffähige Lohn- und Entgeltunterlagen.