Was ist bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes zu beachten?

Vor der Einführung des Mindestlohns waren viele Arbeitnehmer:innen trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf zusätzliche Unterstützung, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II angewiesen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Daher wurde immer häufiger ein gesetzlicher Mindestlohn gefordert. Andere europäische Länder, in denen es entsprechende Regelungen bereits länger gab, wurden dabei als Beispiel herangezogen. Die öffentlichen Debatten führten schließlich ab dem 01. Januar 2015 zur Einführung des Mindestlohngesetzes.  In diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Mindestlohn zusammengestellt. Sie erfahren, wie hoch der Mindestlohn in den kommenden Jahren sein wird und worauf Sie bei der Umsetzung des Gesetzes in Ihrem Unternehmen achten müssen.

Vor der Einführung des Mindestlohns waren viele Arbeitnehmer:innen trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf zusätzliche Unterstützung, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II angewiesen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Daher wurde immer häufiger ein gesetzlicher Mindestlohn gefordert. Andere europäische Länder, in denen es entsprechende Regelungen bereits länger gab, wurden dabei als Beispiel herangezogen. Die öffentlichen Debatten führten schließlich ab dem 01. Januar 2015 zur Einführung des Mindestlohngesetzes. 

Was ist ein gesetzlicher Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist die geringste rechtlich erlaubte Bezahlung für abhängig Beschäftigte und darf bis auf wenige Ausnahmen nicht unterschritten werden. Diese Grenze kann sich dabei auf den Stundenlohn oder bei einer Vollzeitbeschäftigung auf den Monatslohn beziehen. 

Tariflicher Mindestlohn

In Deutschland gibt es tarifliche Lohnuntergrenzen in einigen Branchen bereits seit 1996. Tarifliche Mindestlöhne werden in Tarifverträgen geregelt und gelten nur für die jeweiligen Branchen bzw. Berufsgruppen. Ist ein solcher tariflicher Mindestlohn festgelegt, müssen Arbeitgeber:innen diesen entsprechend zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn darf dabei nicht unterschritten werden. Demnach gelten zum Beispiel im Baugewerbe, für Schornsteinfeger:innen sowie in der Abfallwirtschaft eigene Mindestlohnregelungen. Eine genaue Übersicht der verschiedenen Branchen und geltende Mindestlöhne finden Sie auf Internetseite des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Zunächst gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer:innen über 18 Jahren. Dazu zählen Rentner, Minijobber:innen, ausländische Beschäftigte, Saisonarbeiter:innen und volljährige Schüler:innen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält allerdings auch eine Reihe von Ausnahmen. Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn: 

Wer berechnet den Mindestlohn?

Für die Berechnung des Mindestlohns ist eine neunköpfige Kommission zuständig. Diese arbeitet mit Blick auf aktuelle Lohnentwicklungen regelmäßig entsprechende Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns heraus. Um einen Überblick zu erhalten, berechnet die Kommission auf Grundlage zahlreicher Tarifverträge, um wie viel die Durchschnittslöhne angestiegen sind. Im Jahr 2018 wurde somit festgestellt, dass die Löhne um 4,8 Prozent gestiegen sind. Die Kommission muss sich dabei immer an die Tarifentwicklungen halten und darf von dem errechneten Wert bei der Anpassung nicht abweichen. Weiterhin darf die Bundesregierung den Vorschlag nur annehmen oder ablehnen. Somit soll die Entwicklung der Tarife unabhängig und frei von politischen Eingriffen gehalten werden.

Wie wird sich der Mindestlohn entwickeln?

Am 01. Januar 2015 fand das Mindestlohngesetz erstmals Anwendung. Zu diesem Zeitpunkt erhielten Beschäftigte mindestens einen Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro. In den folgenden Jahren wurde der Mindestlohn schrittweise auf die derzeit geltenden 9,35 Euro angehoben. Erstmals seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wird dieser in den kommenden zwei Jahren jeweils alle sechs Monate angepasst: 

Mit dem Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums können Beschäftigte überprüfen, inwieweit das erhaltene Arbeitsentgelt dem Mindestlohn entspricht.

Was müssen Arbeitgeber:innen wissen?

Arbeitgeber:innen stehen in der Verantwortung, das Mindestlohngesetz einzuhalten und umzusetzen. Dabei müssen unter Umständen folgende Auflagen beachtet werden.

Dokumentationspflicht 

Eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten gilt grundsätzlich für geringfügig Beschäftigte und im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen sowie der Speditions-, Transport- und Logistikbereich. Das Bundesarbeitsministerium stellt dafür einen Musterbogen zur Verfügung, auf dem die Arbeitszeiten und Pausen vermerkt werden können. 

Arbeitgeberhaftung

Arbeitgeber:innen haften für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, wenn sie ein anderes Unternehmen zur Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen - dabei handelt es sich um die sogenannte Arbeitgeberhaftung. Diese ist im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren rechtskräftig. 

Sanktionen bei Verstößen

Die Kontrolle zur Durchführung des Mindestlohngesetzes liegt bei den Behörden der Zollverwaltung, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Verstöße gegen einzelne Verpflichtungen, wie die Dokumentationspflicht, werden mit bis zu 30.000 Euro geahndet. Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen, müssen mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro und einem Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren rechnen. Trotz der umfangreichen Regelungen zum Mindestlohn wurden in jüngster Zeit zahlreiche Verstöße festgestellt. Beschäftigte, die Fragen haben oder Verstöße vermuten, können die Zuständige Abteilung des vom Bundesarbeitsministerium eingerichteten Bürgertelefon anrufen: 030 - 60 28 00 28.

Schrittweise Lebensstandards sichern  

Der Mindestlohn ist ein erster Schritt zu einer gerechten Entlohnung von Arbeit. Mit den regelmäßigen Anpassungen an die Entwicklung der Durchschnittslöhne sollen Mindeststandards gesichert und die Wirtschaft stabilisiert werden. Zahlreiche Verstöße gegen das Gesetz zeigen allerdings noch Schwächen bei der Umsetzung. Diese gilt es zu minimieren. Dabei ist es wichtig, dass Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zusammenarbeiten und sich für die Einhaltung des Mindestlohns einsetzen.

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