Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?

Rund 90 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Aufgrund dieser hohen Zahl von Pflichtversicherten gibt es eine Vielzahl verschiedener Krankenkassen, die mit unterschiedlichen Angeboten und Preisen versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Dies rentiert sich letztlich für die Bürger:innen, denn diese können somit das beste Angebot für sich finden.  Beim Krankenkassenwechsel sind allerdings einige Regelungen zu beachten, die wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen. Außerdem erfahren Sie, was Sie bei der Suche nach der richtigen Krankenkasse beachten müssen und wann Sie zu einer privaten Versicherung wechseln können. 

Rund 90 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Aufgrund dieser hohen Zahl von Pflichtversicherten gibt es eine Vielzahl verschiedener Krankenkassen, die mit unterschiedlichen Angeboten und Preisen versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Dies rentiert sich letztlich für die Bürger:innen, denn diese können somit das beste Angebot für sich finden. 

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

In Deutschland gibt es die sogenannte Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede:r Bundesbürger:in bei einer der zur Zeit 105 in Deutschland existierenden gesetzlichen Krankenkassen, wovon 36 bundesweit agieren, versichert sein muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Beschäftigte bei einer der privaten Krankenkassen anmelden. Die privaten Krankenkassen sind in der Regel teurer und arbeiten mit einem anderen System. Den Unterschied der beiden Arten von Versicherungsträgern werden wir im Folgenden genauer erläutern. 

Die gesetzliche Krankenkasse 

Zunächst sind alle Arbeitnehmer:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, deren Jahresbruttoeinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Die Entgeltgrenze wird jährlich neu berechnet und beträgt für das Jahr 2020 62.550 Euro, was 5.212,50 Euro im Monat entspricht. Für das Jahr 2021 wird sie voraussichtlich auf 64.350 Euro angehoben und beläuft sich demnach auf 5.362,50 Euro im Monat. Zu der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens fließen neben dem laufenden Einkommen zudem regelmäßige jährliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit ein. 

Sobald das Einkommen einer Person dauerhaft unter diese Grenze fällt, wird sie krankenversicherungspflichtig und muss in eine der gesetzlichen Krankenkassen eintreten. Fällt das Einkommen nur vorübergehend unter die Entgeltgrenze, wie zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit, hat das keine Auswirkungen auf den Versicherungsstatus.   

Laut § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind weiterhin folgende Fälle verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern:

Sobald eine Person versicherungspflichtig wird, muss sie sich innerhalb von zwei Wochen bei einer Krankenkasse anmelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wählt das Unternehmen die Krankenkasse und meldet die Person dort an. 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zum Großteil staatlich festgelegt, können aber dennoch einige Zusatzleistungen anbieten. Deshalb lohnt sich für Beschäftigte ein Vergleich vor einer Anmeldung. Auf diesem Weg kann der Versicherungsträger individuell auf die eigenen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt werden. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt grundsätzlich das sogenannte Sachleistungsprinzip, wodurch Patient:innen ihre Behandlungskosten nicht selbst bezahlen müssen. Im Anschluss an die Behandlung stellen die Gesundheitsdienstleister eine Rechnung an den jeweiligen Versicherungsträger aus.  

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung 

Beschäftigte, die nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig sind, müssen sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Eine Pflicht, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, zum Beispiel wenn das Einkommen die Entgeltgrenze überschreitet, gibt es demnach nicht. 

Die private Krankenversicherung 

Alle Bürger:innen, die nicht versicherungspflichtig, sondern versicherungsfrei sind, können einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Dies gilt für folgende Personengruppen: 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gilt das Sachleistungsprinzip bei diesem Versicherungsverhältnis nicht. Gesundheitsdienstleister stellen den Patient:innen nach der Behandlung eine Rechnung aus, welche vom Versicherten selbst bezahlt wird. Anschließend wird die Rechnung beim Versicherungsträger eingereicht und dieser erstattet den gezahlten Betrag ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten für die einzelnen Leistungen ist durch Gebührenordnungen festgelegt. 

Die gesetzliche Krankenkasse wechseln

Damit ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, müssen Versicherte zunächst seit mindestens 18 Monaten Mitglied ihrer aktuellen Krankenversicherung sein. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden und die Kündigungsfrist beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. Ist das Kündigungsschreiben bei der Krankenkasse eingegangen, antwortet diese innerhalb von 14 Tagen mit einer schriftlichen Kündigungsbestätigung. Diese Bestätigung ist bei der neuen Krankenversicherung vorzulegen, damit eine Doppelversicherung ausgeschlossen werden kann. 

Worauf sollte man bei der Wahl der Krankenkasse achten?

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Zusatzbeiträge können jedoch von jeder Kasse individuell festgelegt werden, sodass es zu Preisunterschieden verschiedener Versicherungsträger kommt. Aus diesem Grund ist es ratsam, regelmäßig Angebote und Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. So ist es möglich, einen dreistelligen Betrag im Jahr zu sparen.

1. Wie ist die Betreuung der Versicherten?

In dringenden Fällen sollte immer eine Person bei der Versicherung problemlos erreichbar sein, die einem weiterhelfen kann. Viele Krankenversicherungen bieten daher rund um die Uhr eine telefonische Beratung an, die im Notfall eine Verbindung mit medizinischem Fachpersonal herstellen kann. 

2. Gibt es Zuschüsse zu alternativen Behandlungen?

Gesetzliche Krankenkassen bieten in einigen Fällen Zusatzleistungen an. So können zum Beispiel die Kosten für Gesundheitskurse, Heilpraktiker oder professionelle Zahnreinigungen ganz oder teilweise übernommen werden. Hier ist allerdings wichtig zu beachten, dass die Kosten oft nur für Ärzte oder Therapeut:innen übernommen werden, die Vertragspartner der Kasse sind.

3. Werden Bonusprogramme angeboten?

Mit Bonus- bzw. Vorteilsprogrammen wollen die Krankenkassen Anreize für die Versicherten schaffen, bewusst und umsichtig mit ihrer Gesundheit umzugehen. Konkret bedeutet dies, dass Versicherte vorher festgelegte Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen besuchen und dafür eine kleine Belohnung, zum Beispiel in Form einer Geldprämie, erhalten. Weitere Möglichkeiten solcher Bonusprogramme können unter anderem Zahnvorsorge, eine Mitgliedschaft in einem Sport- oder Fitnessclub oder der Verzicht von Nikotinkonsum sein. 

Um einen Grundstandard zu gewährleisten, werden die Krankenkassen regelmäßig von unabhängigen Instituten kontrolliert. Neben den hier genannten Kriterien werden weiterhin Punkte wie Transparenz und Vorsorgemöglichkeiten überprüft. Zu den bekanntesten Testinstituten gehören DSFI, Focus Money und Stiftung Warentest.  

Den Vorteil des Wettbewerbs nutzen

Versicherte in Deutschland haben die Wahl zwischen vielen verschiedenen Krankenkassen. Dadurch hat sich ein Wettbewerb zwischen den Versicherungsträgern entwickelt, welcher letztlich den Bürger:innen zugutekommt. Denn diese können entsprechend ihrer Wünsche und Möglichkeiten die passende Versicherung finden und außerdem Geld sparen.

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