Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Wer Arbeit leistet, hat einen Anspruch auf ein monatliches Arbeitsentgelt. Historisch haben sich in Deutschland zwei Arten der Bezahlung für Beschäftigte ergeben: Der Lohn und das Gehalt. Doch warum gibt es diese Unterscheidung und spielt sie heutzutage überhaupt noch eine Rolle? In diesem Text gehen wir der Frage nach, woher die beiden Arten des Arbeitsentgelts kommen und ob diese noch zeitgemäß sind. Außerdem erläutern wir verschiedene Abrechnungsmodelle und die Entwicklung der durchschnittlichen Einkommen in Deutschland. 

Wer Arbeit leistet, hat einen Anspruch auf ein monatliches Arbeitsentgelt. Historisch haben sich in Deutschland zwei Arten der Bezahlung für Beschäftigte ergeben: Der Lohn und das Gehalt. Doch warum gibt es diese Unterscheidung und spielt sie heutzutage überhaupt noch eine Rolle?

Lohn oder Gehalt?

Diese beiden Arten des Arbeitsentgelts sollten früher verdeutlichen, in welchem Verhältnis die Person zum arbeitgebenden Betrieb stand. So wurden Arbeiter nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden entlohnt und Angestellte, etwa in einer Bank, erhielten ein festes Gehalt. Abhängig von der Länge des Monats, Anzahl der Feiertage oder Krankheitstage variierte der Lohn jeden Monat. Bei dem monatlichen Gehalt waren diese Faktoren hingegen unerheblich, die Summe blieb stets dieselbe. 

Grundlage für die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten war die Art der Arbeit. Während Arbeiter körperlich schwere Arbeit verrichteten, etwa als Handwerker oder als Bauarbeiter, waren Angestellte für Büroarbeiter, zum Beispiel in einer Bank zuständig. Heutzutage spielt diese Unterscheidung jedoch keine große Rolle mehr.

Der erste Tarifvertrag und das einheitliche Arbeitsentgelt 

Die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband einigten sich nach jahrelangen Verhandlungen im Jahr 2003 auf das sogenannte Entgeltrahmenabkommen (ERA). Dies war der erste Tarifvertrag, in dem die historisch gewachsene Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, zwischen Lohn- und Gehaltsempfänger:innen aufgehoben wurde, um ein gemeinsames Arbeitsentgelt zu etablieren. 

Anpassung der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

Während dieser Zeit wurde ebenfalls an der sozialversicherungsrechtlichen Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten gearbeitet. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zum 01.01.2005 erfolgte die Zusammenlegung der Bundesanstalt für Versicherte (BfA) und der Landesversicherungsanstalten (LVA). Bis dahin zahlten Angestellte einen Teil ihres Gehalts bei der BfA ein und Arbeiter, gesetzlich pflichtversicherte Handwerker und Gewerbetreibende leisteten bei einem der 22 regional zuständigen LVAs ihre Versicherungsbeiträge. Weiterhin wurde im Rahmen der Krankenkassenreform die Trennung von Arbeitern und Angestellten in Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen aufgehoben. Somit können Arbeitnehmer:innen ihre Krankenkasse im Prinzip frei wählen. 

Tarifverträge heute

In Deutschland gelten mehr als 77.000 Tarifverträge (Stand: 2020), welche die Höhe Löhne und Gehälter zahlreicher Branchen regeln. Die Höhe dieser Arbeitsentgelte ist in sogenannte Lohn- und Gehaltsgruppen festgehalten, diese sorgen für eine Einordnung der einzelnen Tätigkeiten je nach Anspruch, um eine möglichst faire Entlohnung gleichwertiger Leistungen zu gewährleisten. Ein Tarifvertrag wird in der Regel von den Tarifparteien verhandelt. Auf der Arbeitgeberseite ist das entweder der Arbeitgeberverband oder, bei einem Firmentarifvertrag, der oder die einzelne Arbeitgeber:in. Die Arbeitnehmerseite wird von der zuständigen Gewerkschaft vertreten. 

Ist ein Unternehmen an einen der Tarifverträge gebunden, dürfen die Beschäftigten nicht weniger als den aktuell gültigen Mindestlohn verdienen. Dieser beträgt im Jahr 2020 9,35 Euro pro Stunde und wird in den folgenden Jahren entsprechend den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. So wird er im zum 01. Januar 2021 auf voraussichtlich 9,50 Euro und zum 01. Juni desselben Jahres auf 9,60 erhöht. Im Jahr 2022 wird er zunächst 9,82 Euro und ab der zweiten Jahreshälfte voraussichtlich 10,45 Euro betragen. 

Abrechnungsgrundlagen für das Arbeitsentgelt

Zur Berechnung des Arbeitsentgelts können verschiedene Modelle herangezogen werden. Die folgenden Arten der Entgeltauszahlung sind zwar zeitgebunden, etwa wie bei der regulären 40-Stunden-Woche. Dennoch werden bei der Berechnung des Arbeitsentgelts auch Pausenzeiten, Urlaubstage sowie Krankheitsfälle mit einbezogen. Auf der monatlichen Entgeltabrechnung finden Beschäftigte immer einen Brutto- und einen Nettobetrag, womit sie genau nachvollziehen können, welche Steuern wohin abgeführt werden.

Der Stundenlohn

In vielen Unternehmen arbeiten nach wie vor Beschäftigte, die nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden, wodurch die genaue Summe des Arbeitsentgelts monatlich variiert. Sie haben jedoch einen Anspruch auf den vertraglich geregelten Urlaub oder Krankheitstage, welche in der Regel auf der Grundlage eines Durchschnittswerts entsprechend bezahlt werden. 

Das Monatsgehalt

Eines der häufigsten Bezahlmodelle für Beschäftigte ist das Monatsgehalt. Die Höhe richtet sich hierbei nicht nach der Länge des Monats, wie viele Feiertage anfallen oder wie hoch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ist. Weiterhin wird es ebenfalls an Krankheitstagen und in der Urlaubszeit unverändert weitergezahlt. Ein Sonderfall bildet dabei das verstetigte Monatsgehalt, welches ebenfalls unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden immer gleich ausfällt. Das Unternehmen führt dazu jedoch ein Zeitkonto, auf welchem alle Überstunden und nicht geleisteten Arbeitsstunden verbucht werden. Ist ein verstetigtes Monatsentgelt vereinbart und endet das Beschäftigungsverhältnis, müssen alle noch nicht abgegoltenen Arbeitsstunden entsprechend ausgezahlt werden. 

Das Jahresentgelt 

Dieses Bezahlmodell finden häufig Anwendung bei Managern oder sonstigen höheren Angestellten. Zu Beginn eines Zeitraums wird ein festes Jahresgehalt vereinbart, welches auf die einzelnen Monate verteilt ausgezahlt wird. Die monatlichen Auszahlungen können schwanken, letztlich hat die Person jedoch einen Anspruch auf die volle Auszahlung des vorab vereinbarten Jahresgehalts. 

Sonderfälle bei der Berechnung des monatlichen Arbeitsentgelts

Neben den klassischen Modellen zur Berechnung des Arbeitsentgelts gibt es in einigen Branchen Sonderfälle, bei denen die Bezahlung an bestimmte Voraussetzungen oder andere Variablen geknüpft ist. 

Die Pauschalentlohnung 

Hierbei wird ein vorher festgelegtes Entgelt für die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung gezahlt. Dieses Modell wird vor allem bei selbstständiger Arbeit angewendet, bei der die Beschäftigten zum Beispiel ein Projektauftrag erhalten und diesen entsprechend bearbeiten. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sind dabei unerheblich, denn bezahlt wird das Resultat der Arbeit. 

Die Provisionsentlohnung 

In einigen Branchen ist es üblich, dass Beschäftigte für jedes erfolgreich abgeschlossene Geschäft zusätzlich zum festen Gehalt eine Bonuszahlung zu erhalten. In der Regel handelt es sich um einen vorher festgelegten Prozentsatz des durch die Person erzielten Umsatzes für das Unternehmen. 

Arbeitsentgelt auf Grundlage der Einnahmen 

Bei dieser Abrechnungsgrundlage richtet sich die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts ebenfalls nach den Einnahmen, die der Betrieb oder das Unternehmen erzielt. So erhalten zum Beispiel Taxifahrer:innen oft einen Teil der Einnahmen, die sie für ihren Betrieb erwirtschaften. 

Die Entwicklung der Durchschnittseinkommen

Bei dem Durchschnittseinkommen handelt es sich um die durchschnittliche Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts aller Rentenversicherten. Es wird jedes Jahr von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats auf Basis von Erhebungen und Informationen des statistischen Bundesamtes berechnet. Demnach lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen im Jahr 2019 bei 3.099 Euro im Monat, was einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2.079 Euro entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies insgesamt ein Zuwachs von 2,1 Prozent.

Deutliche Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen

Es ist jedoch zu erwähnen, dass es zwischen Männern und Frauen sichtbare Unterschiede in der Höhe des Arbeitsentgelts gibt. So verdienten Männer im Schnitt rund 700 Euro mehr im Monat, was einem jährlichen wert von etwa 8.400 Euro entspricht. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt etwa 21 Prozent weniger als Männer, was ganze 5 Prozentpunkte über dem europäischen Durchschnittswert liegt. 

Regionale Unterschiede der Durchschnittseinkommen 

Nach wie vor fallen die durchschnittlichen Jahreseinkommen im Westen der Bundesrepublik höher aus, als in den neuen Bundesländern. Doch auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer gibt es große Einkommensunterschiede. Beschäftigte, die in Ballungsräumen und Städten arbeiten verdienen dabei mehr als Arbeitnehmer:innen in ländlichen Regionen.

Durchschnittseinkommen müssen angeglichen werden

Der historische Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten ist zwar überwunden, es gibt allerdings trotzdem viele Probleme bei der gerechten Gestaltung von Arbeitsentgelten. So ist es maßgeblich entscheidend, in welchem Bundesland, in welcher Region die Beschäftigten arbeiten und ob sie männlich oder weiblich sind. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Unternehmen aktiv versuchen, diese Unterschiede auszugleichen, sodass lediglich die Arbeitsleistung über die Höhe des Arbeitsentgelts entscheidet. 

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