Welche Vorteile bringt die Entgeltoptimierung?

Auf die Freude über eine Gehalts- bzw. Lohnerhöhung folgt oft Ernüchterung - von der ursprünglich vereinbarten Summe bleibt nach allen Abgaben nicht mehr viel übrig. Die Arbeitgeberseite befindet sich in einer ähnlichen Situation. Denn mit dem erhöhten Arbeitsentgelt des Beschäftigten wachsen die Personalkosten ebenfalls an. Aufgrund dieser Problematik ist das Thema der Entgeltoptimierung in vielen Unternehmen stärker in den Fokus gerückt. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und lässt sich dadurch tatsächlich Geld sparen? In diesem Artikel haben wir Ihnen das wichtigste zum Thema der Entgeltoptimierung zusammengefasst und stellen Ihnen außerdem einige Möglichkeiten vor, die Sie in Ihrem Unternehmen anbieten können. 

Auf die Freude über eine Gehalts- bzw. Lohnerhöhung folgt oft Ernüchterung - von der ursprünglich vereinbarten Summe bleibt nach allen Abgaben nicht mehr viel übrig. Die Arbeitgeberseite befindet sich in einer ähnlichen Situation. Denn mit dem erhöhten Arbeitsentgelt des Beschäftigten wachsen die Personalkosten ebenfalls an. Aufgrund dieser Problematik ist das Thema der Entgeltoptimierung in vielen Unternehmen stärker in den Fokus gerückt. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und lässt sich dadurch tatsächlich Geld sparen?

Was ist Entgeltoptimierung?

Bei der Entgeltoptimierung werden Teile des Arbeitsentgelts durch Sachbezüge mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen für die Beschäftigten und Arbeitgeber:in ersetzt. Auf diesem Weg werden die Personalkosten des Unternehmens gesenkt und für die Mitarbeiter:innen reduziert sich die Steuerlast. 

Warum ist dies so beliebt?

Gewähren Arbeitgeber:innen einem ihren Angestellten eine Erhöhung des Gehalts bzw. Lohns, muss dieser Betrag entsprechend versteuert werden. In der Folge erhöht dies die Lohnnebenkosten des Unternehmens und von der vereinbarten Summe, kommt ein spürbar kleinerer Betrag auf dem Arbeitnehmerkonto an. 

Eine Beispielrechnung: 

In der Tabelle ist dargestellt, wie sich eine Gehaltserhöhung von 100 Euro Brutto auf die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben des Beschäftigten auswirkt: 

Tabelle Gehaltserhöhung Steuer- und Sozialabgaben Gegenüberstellung

Nach allen Abgaben bleiben dem:r Mitarbeiter:in von den 100 Euro Brutto lediglich 51,51 Euro Netto übrig.

In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie sich dieselbe Gehaltserhöhung auf die Personalkosten für das Unternehmen auswirkt: 

Tabelle Gehaltserhöhung Personalkosten Arbeitgeberseite

Das Unternehmen hat zusätzlich zu den 100 Euro für die Gehaltserhöhung Mehrausgaben in Höhe von 19,32 Euro zu verzeichnen. 

Eine geldliche Gehaltserhöhung ist demnach weder für die Arbeitgeberseite noch die Beschäftigten besonders effizient. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, nach steuer- bzw. sozialversicherungsfreien Alternativen zu suchen.

Welche Möglichkeiten zur Entgeltoptimierung gibt es?

Um die Angebote zur Entgeltoptimierung in vollem Umfang nutzen können, ist es wichtig, dass sie zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Arbeitsvergütung gezahlt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel allgemeine Tariferhöhungen in der Regel nicht umgewandelt werden können.

Warengutscheine

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) bleiben Sachbezüge, wie zum Beispiel das Jobticket, bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat steuerfrei. Alternativ zum Warengutschein können Unternehmen außerdem Gutscheine mit einem ausgewiesenen Geldbetrag bzw. einen Geldbetrag mit der Auflage, eine bestimmte Sachleistung zu erwerben, ausgeben.

Was bedeutet das konkret?

Eine Möglichkeit für diese Variante der Entgeltoptimierung ist das Ausgabe eines Tankgutscheins. 

Arbeitgeber:innen sind bei der Wahl der Gutscheine jedoch nicht auf Tankkarten beschränkt, sondern können den Sachbezug frei wählen. Diese bleiben für die Mitarbeiter:innen steuerfrei, solange die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird.

Zuschüsse zur Unterbringung von Kindern

Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind laut § 3 Nr. 33 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden. Dabei können Eltern neben den gängigen Kindertagesstätten ebenfalls auf die Angebote von Tages- bzw. Wochenmüttern zurückgreifen. Die Unterbringung muss Unterkunft sowie Verpflegung enthalten, eine Betreuung allein ist nicht ausreichend. 

Was ist dabei zu beachten?

Seit 2015 gilt ein Kind als nicht schulpflichtig, solange es noch nicht eingeschult wurde. Somit können die Zuschüsse länderspezifisch bis zum Tag der Einschulung gezahlt werden. Beschäftigte müssen dem Unternehmen dabei die Zahlungen an die Betreuungseinrichtungen mindestens in Höhe des Zuschusses nachweisen. Überschreitet der Zuschuss die Gebühr für die Betreuungseinrichtung, müssen darauf entsprechend Steuern gezahlt werden. Arbeitgeber:innen müssen den Originalbeleg zusammen mit den anderen Lohnunterlagen aufbewahren.

Erholungsbeihilfen 

Eine weitere Möglichkeit zur Entgeltoptimierung sind Zuschüsse zum Zweck der Erholung. Dazu ist im § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 EStG geregelt, dass Erholungsbeihilfen für Beschäftigte ohne individuelle Besteuerung gezahlt werden können. Hierbei ist neben der Zahlung zusätzlich zur Arbeitsvergütung weiterhin eine Barlohnumwandlung möglich.  

Wie wird er Erholungszuschuss besteuert?

Bis zu einer Freigrenze von 156 Euro für den bzw. die Mitarbeiter:in, 104 Euro für den bzw. die Ehepartner:in und 52 Euro für jedes Kind kann die Beihilfe pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. In der Sozialversicherung sind Erholungsbeihilfen hingegen beitragsfrei.

Gesundheitsförderung

Mit Zuschüssen zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit Ihrer Beschäftigten investieren Sie in eine produktive Zukunft Ihres Unternehmens. Hier stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um die körperliche und geistige Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen zu stärken.   

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Förderung steuerfrei bleibt?

Die Leistung muss zunächst zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Arbeitsvergütung erbracht werden und darf pro Person die jährliche Summe von 500 Euro nicht überschreiten. Seit 2019 sind nur noch zertifizierte Maßnahmen, die den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 20 und § 20b SGB V bezüglich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit genügen, steuerfrei. Das bedeutet, dass eine Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Fitnessstudios nur noch bedingt möglich ist. In diesen Fällen kann die Förderung alternativ über den monatlichen Freibetrag von 44 Euro stattfinden. 

Was kann gefördert werden?

Die Möglichkeiten für die Förderung der Gesundheit sind vielfältig. So können zum Beispiel Ernährungs- oder Kochkurse besucht werden, um die Ernährung umzustellen. Sehr beliebt sind außerdem Sportkurse, wie zum Beispiel Yoga, Pilates oder Aerobics. Vor allem für Beschäftigte, die über einen langen Zeit im Büro arbeiten, kann dies eine willkommene Abwechslung zum Arbeitsalltag sein.  

Weniger Abgaben und mehr Produktivität

Die Vorteile der Entgeltoptimierung sind so vielfältig wie die Angebote, die Sie dafür nutzen können. Zunächst haben Ihre Mitarbeiter:innen mehr von der Gehalts- bzw. Lohnerhöhung und können diese direkt nutzen. Denn solange die Voraussetzungen der Alternativen eingehalten werden, müssen darauf keine Steuer- oder Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden. Dasselbe gilt für die Arbeitgeberseite - Maßnahmen zur Entgeltoptimierung bleiben frei von Abgaben, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies reduziert die Personalkosten, die Sie dann an anderer Stelle sinnvoller einsetzen können. Weiterhin wird das generelle Wohlbefinden der Beschäftigten gefördert, was sich positiv auf die Produktivität auswirkt. Motivierte und zufriedene Mitarbeiter:innen fühlen sich stärker an das Unternehmen gebunden und wechseln weniger oft den Arbeitsplatz.

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