Das Arbeitsschutzgesetz - Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Schutz von Arbeitnehmer*innen spielt eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wurde eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die es sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen ermöglicht gewisse Standards einzufordern, wenn es um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Doch wie genau sieht ein sicherer Arbeitsplatz aus? In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter schützen und wie sich ein sicherer Arbeitsplatz positiv auf die gesamte Unternehmenskultur auswirken kann.

Der Schutz von Arbeitnehmer*innen spielt eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wurde eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die es sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen ermöglicht gewisse Standards einzufordern, wenn es um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Doch wie genau sieht ein sicherer Arbeitsplatz aus?

Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde im Sommer 1996 ein deutschlandweiter Standard bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geschaffen. Es gilt deshalb branchenübergreifend in sämtlichen Tätigkeitsbereichen für alle Beschäftigungsverhältnisse: für Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, verbeamtete Personen, Soldat*innen und Arbeitende in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Das Arbeitsschutzgesetz enthält Richtlinien, nach denen eine effektive Beurteilung potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz vorgenommen werden muss. Anschließend müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigten vor den gefunden Risiken zu schützen. 

Mit dem Führungsstil eine sichere Grundlage schaffen

Damit der Arbeitsschutz bestmöglich in Ihrem Unternehmen funktioniert, ist es zunächst wichtig, dass sich Ihre Mitarbeiter nicht psychisch belastet fühlen. Dies bedeutet, dass Sie auf die menschlichen Bedürfnisse der Angestellten eingehen sollten, indem Sie sicherstellen, dass der Arbeitsablauf angemessen funktioniert. 

Hier können Sie von verschiedenen Seiten einen Blick in die Abläufe in Ihrem Unternehmen werfen, um mögliche Problembereiche festzustellen:

Auf diesem Weg schaffen Sie ein angenehmes Arbeitsklima, in dem sich Ihre Mitarbeiter wohlfühlen. Dies fördert die Motivation und Zufriedenheit, was sich letztlich positiv auf die Arbeitsleistung auswirkt. Weiterhin ist ein Arbeitsalltag, in dem konzentriert gearbeitet wird sicher und gesünder für die Angestellten und damit für Ihr Unternehmen.

Die Gefahrenbeurteilung 

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu einer Gefahrenbeurteilung des Arbeitsplatzes. Hierbei soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz dauerhaft gegeben ist. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber dazu angehalten, eine solche Gefahrenbeurteilung in regelmäßigen Abständen stattfinden zu lassen.

Wie sieht eine Gefahrenbeurteilung aus?

Zunächst müssen die Tätigkeitsfelder und die Anzahl der dafür zuständigen Beschäftigten betrachtet werden, um den Arbeitsablauf sinnvoll zu organisieren und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Somit wird sichergestellt, dass der allgemeine Arbeitsschutz mit dem Betriebsverlauf vereinbar ist. Die Kosten, die bei diesem Prozess anfallen, dürfen Sie nicht Ihren Angestellten auferlegen, da Sie für die Umsetzung des im Arbeitsschutzgesetzes beschriebenen Regelungen verantwortlich sind. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Beschäftigten über die getroffenen Maßnahmen in Kenntnis setzen und neuen Mitarbeitern eine Einweisung geben. 

Allgemeine Grundsätze zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

Das Arbeitsschutzgesetz gibt folgend einige Grundsätze vor, nach denen die Arbeit im Unternehmen zu gestalten ist. So müssen die physische und psychische Gefährdung für die Arbeitenden soweit wie möglich vermieden werden. Bei auftretenden Problemen oder Gefahren ist dabei immer die Ursache zu bekämpfen. Das bedeutet zum Beispiel, dass beim Austreten giftiger Dämpfe keine Gasmasken an die Mitarbeiter verteilt werden sollen. Stattdessen muss überprüft werden, inwieweit die Dämpfe vollständig vermieden werden können. 

Dasselbe gilt für individuelle Schutzmaßnahmen für einzelne Mitarbeiter. Diese sind stets nachrangig zu anderen Maßnahmen zu werten, denn in diesem Fall würde die Ursache des Problems grundsätzlich bestehen bleiben.

Bleiben Sie allzeit gut informiert 

Weiterhin ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber stets den neuesten Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene in Ihrem Arbeitsfeld sowie aktuelle arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse verfolgen. Bei letzterem geht es zum Beispiel um Themen wie die Arbeit im Homeoffice, inwieweit Ihre Mitarbeiter erreichbar sein müssen und wie sich das auf die individuelle Gesundheit auswirken könnte. Sämtliche Maßnahmen, die Sie durchführen, um Ihr Unternehmen entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz auszurichten, müssen mit den Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorganisation, den technischen Möglichkeiten und den Einflüssen der Umwelt vereinbar sein. Somit integrieren Sie den Arbeitsschutz in den Alltag Ihrer Mitarbeiter, damit diese die neuen Sicherheitselemente gut und schnell aufnehmen können. 

Für besonders schutzbedürftige Angestellte sind entsprechend individuelle Vorkehrungen zu treffen. Hierzu zählen unter anderem Jugendliche, schwangere Frauen, stillende Mütter sowie Menschen mit einer physischen bzw. psychischen Behinderung. 

Erste Hilfe am Arbeitsplatz 

Eine der zentralen Regelungen im Arbeitsschutzgesetz ist die der ersten Hilfe am Arbeitsplatz. Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist, vor allem im Falle eines Arbeitsunfalls. 

Die Ersthelfer

Um im Notfall angemessen zu reagieren, müssen vorab ausreichend Ersthelfer bestimmt werden. Die Anzahl der Ersthelfer ist dabei abhängig davon, wie viele Personen in Ihrem Unternehmen arbeiten. Bei bis zu 20 Beschäftigten müssen Sie mindestens einen Ersthelfer bestimmen. Arbeiten 20 und mehr Personen bei Ihnen kommt es darauf an, um welche Betriebsart es sich handelt. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5 Prozent und in sonstigen Betrieben 10 Prozent der Mitarbeiter entsprechend ernannt werden. Die Ersthelfer müssen im Ernstfall Zugriff auf verschiedene Materialien und Ressourcen haben, die Sie in Ihrem Unternehmen bereitstellen müssen. Diese sind unter anderem Erst-Hilfe-Material, Sanitätsräume und Transportmittel.

Sollte keine ausreichende Behandlung innerhalb der Unternehmensräume möglich sein, muss die Behandlung weiterführend von einem Arzt erfolgen. Es ist wichtig, dass die ernannten Ersthelfer regelmäßig zur Fortbildung gehen, um aktuelle Hilfsmaßnahmen zu lernen und um das vorhandene Wissen zu festigen. 

Arbeitsabläufe regelmäßig anpassen

Neben der körperlichen Sicherheit spielt die psychische Gesundheit eine wichtige Rolle bei der Zufriedenheit von Mitarbeitern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Abläufe im Unternehmen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Somit geben Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit umsichtig und sicher zu arbeiten.

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