Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf Werkstudentenjobs?

In der Arbeitswelt sind die Auswirkungen des Coronavirus noch immer zu spüren. Viele Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, haben Kurzarbeit angemeldet oder müssen sogar komplett auf Arbeitszeit verzichten. Zudem müssen Studierende, die in einem Werkstudenten-Verhältnis angestellt sind, oft einen zweiten Job annehmen, um ausreichend Geld zu verdienen.  Doch wie flexibel können Studierende arbeiten, wenn sich der Semesterstart verschiebt? Wir erläutern in diesem Artikel das Arbeitsverhältnis von Werkstudierenden und beantworten die wichtigsten Fragen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den Arbeitsalltag für Unternehmen mit studierenden Beschäftigten. 

In der Arbeitswelt sind sie Auswirkungen des Coronavirus noch immer zu spüren. Viele Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, haben Kurzarbeit angemeldet oder müssen sogar komplett auf Arbeitszeit verzichten. Zudem müssen Studierende, die in einem Werkstudenten-Arbeitsverhältnis angestellte sind, oft einen zweiten Job annehmen, um ausreichend Geld zu verdienen. 

Was ist ein Werkstudentenjob?

Studierende, die sich während der Zeit an der Universität Geld dazuverdienen möchten, können sich einen sogenannten Werkstudentenjob suchen. Bei einem Werkstudentenjob steht die Arbeit, anders als beim gewöhnlichen Studentenjob, thematisch in Verbindung mit dem Studium. Auf diesem Weg können die Studierenden erste Arbeitserfahrungen sammeln, um sich auf den Start in das Arbeitsleben vorzubereiten. Im Gegensatz zu einem Minijob arbeiten Werkstudierende meist in vielfältigeren Arbeitsbereichen mit größere Verantwortung. Dazu zählen zum Beispiel das Organisieren und Durchführen eigener Projekte oder die Teilhabe am operativen Geschäft des Unternehmens.

Neben den Einblicken in die Arbeitsabläufe sind solche Jobs außerdem eine gute Gelegenheit, die sozialen Fähigkeiten auszubauen, wie zum Beispiel der Umgang mit stressigen Situationen oder die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. Während dieser Zeit können Studierende ebenfalls anfangen, ein Netzwerk für das spätere Berufsleben aufzubauen. Sofern die Kapazitäten im Unternehmen ausreichen, kann es sogar passieren, dass die Person nach dem Studium übernommen wird. Das bedeutet, dass dem Werkstudentenvertrag ein normaler Arbeitsvertrag folgt und die Person in ein Angestelltenverhältnis übergeht.

Die rechtlichen Grundlagen

Wenn Sie Werkstudierende in Ihrem Unternehmen einstellen möchten, müssen Sie dafür bestimmte gesetzliche Regelungen beachten. 

Die Voraussetzungen 

Bevor Sie ein Werkstudenten-Verhältnis eingehen wollen, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Person während der gesamten Beschäftigungszeit Vollzeit immatrikuliert ist und noch keinen Abschluss hat. Weiterhin darf sich die Person nicht in einem Urlaubssemester befinden und das 25. Fachsemester abschließen. 

Die Arbeitszeit

Im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen dürfen Werkstudierende maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen die Anzahl der Wochenstunden erhöht werden kann. Eine solche Ausnahme gilt zum einen während der vorlesungsfreien Zeit, den Semesterferien. Zum anderen kann bei Nacht- oder Wochenendarbeit mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden. In beiden Fällen gilt die sogenannte 26-Wochen-Regelung, diese erlaubt Studierenden in insgesamt 26 Wochen des Jahres mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. 

Sozialversicherung

Krankenkassen sehen das Studium als Hauptbeschäftigung an. Aus diesem Grund ist die Arbeitszeit bis auf die oben genannten Ausnahmen auf 20 Wochenstunden beschränkt. Durch diesen Studentenstatus ist die Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt und die Arbeitslosenversicherung fällt komplett weg. Werkstudenten zahlen somit lediglich in die Rentenversicherung ein.

Urlaubsanspruch

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich hierbei nach dem Bundesurlaubsgesetz oder dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag des Unternehmens. In der Regel besteht der volle Urlaubsanspruch erst nach dem erfolgreichen Absolvieren der Probezeit von sechs Monaten. Die Anzahl der Urlaubstage, die dem Studierenden zustehen, errechnen sich aus den tagen, an denen die 20 Wochenstunden abgearbeitet werden: 

Was ändert sich bei Einschränkungen durch das Coronavirus?

Studierende in vielen Tätigkeitsbereichen stehen durch die Ausbreitung des Coronavirus vor bisher unbekannten Herausforderungen. Denn viele Unternehmen mussten die Arbeit entweder ins Homeoffice verlagern, ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit umstellen oder sogar komplette Schichten streichen. Studierende können während der offiziellen Schließzeiten von Universitäten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn sich der Semesterstart aufgrund des Coronavirus verschiebt. Wichtig dabei ist, dass die Universität dies offiziell mitteilt und noch keinerlei Lehrveranstaltungen anbietet.  

Was passiert bei einer unbezahlten Freistellung?

Sind Studierende von einer Tätigkeitsstätte unbezahlt freigestellt worden, ist dieses Arbeitsverhältnis bei der Sozialversicherung für die Dauer der Freistellung irrelevant. Die dort vereinbarte Arbeitszeit ist somit von der 20-Wochenstunden-Regelung ausgenommen. Wurde der Werkstudentenjob mit einem 450 Euro Job kombiniert und anschließend ein zweites Minijobverhältnis aufgenommen, so kann nur der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob abgerechnet werden. Der zweite Minijob würde in diesem Fall wie der Werkstudentendenjob verbeitragt werden. Wurde die angestellte Person nun allerdings aufgrund des Coronavirus freigestellt, kann der neu aufgenommene Minijob regulär abgerechnet werden. 

Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt grundsätzlich bestehen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter nicht freistellen oder Kurzarbeit anmelden. Solange Beschäftigte ihre Arbeitskraft anbieten, haben sie ein Recht auf Beschäftigung und Bezahlung. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, können Sie in Annahmeverzug geraten, was Sie gerichtlich angreifbar macht. Das Anordnen von Urlaub oder Überstundenabbau ist ebenfalls nicht ohne weiteres möglich. 

Was gilt bei schwankenden Arbeitszeiten?

Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um Arbeit auf Abruf, bei der vorab eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wurde. In diesem Fall besteht für die Beschäftigten dementsprechend ebenfalls ein Recht auf Bezahlung. Wurde keine Arbeitszeit ausgemacht, gilt bei Arbeit auf Abruf laut Gesetz eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, die sogenannte Auffangregel. Bei einer sehr unregelmäßigen Arbeitszeit gilt für die Berechnung des Entgeltanspruchs die durchschnittliche Arbeitszeit der vorangegangen Monate. 

Wann haben Werkstudierende Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Da Werkstudierende und Minijobber aufgrund ihres Status bei einer 20 Stunden Arbeitswoche keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Studierende, die als reguläre Beschäftigte gemeldet und dementsprechend voll sozialversicherungspflichtig sind, haben hingegen die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer und können einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld geltend machen.

Transparente Arbeitsplanung

Das Coronavirus erschwert sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen den Arbeitsalltag. Aus diesem Grund ist es ratsam möglichst transparent mit der Stundenplanung für Ihre Angestellten zu sein. So können sich diese gegebenenfalls nach Alternativen umschauen, bis zum regulären Betrieb zurückgekehrt werden kann. 

Werkstudent Computer Notiz



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