Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL) und wer hat darauf Anspruch?

Die Entscheidung ob und wie das verdiente Geld angelegt werden soll, fällt nicht leicht. Besonders Geringverdienende haben oft wenig finanziellen Spielraum, um über die Möglichkeit zur Geldanlage nachzudenken, obwohl durchaus Interesse daran besteht. Dabei ist in vielen Tarifverträgen ein Anspruch auf eine besondere Art der Geldanlage garantiert, die allerdings häufig übersehen wird. Vermögenswirksame Leistungen sind eine einfache und sichere Art mit Unterstützung des Arbeitgebers Geld anzulegen, bei der es sogar staatliche Förderungen geben kann. Wir haben in diesem Artikel das wichtigste zum Thema vermögenswirksame Leistungen zusammengefasst und stellen Ihnen die verschiedenen Anlageformen vor, mit denen Ihre Mitarbeiter ihr Geld anlegen können. 

Die Entscheidung ob und wo das verdiente Geld angelegt werden soll, fällt nicht leicht. Besonders Geringverdienende haben oft wenig finanziellen Spielraum, um über die Möglichkeit zur Geldanlage nachzudenken, obwohl durchaus Interesse daran besteht. Dabei ist in vielen Tarifverträgen ein Anspruch auf eine besondere Art der Geldanlage garantiert, die allerdings häufig übersehen wird. Vermögenswirksame Leistungen sind eine einfache und sichere Art mit Unterstützung des Arbeitgebers Geld anzulegen, bei der es sogar staatliche Förderungen geben kann.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um regelmäßige zusätzliche Zahlungen auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers, die in Form eines Bank- oder Fondssparplans bzw. Bausparvertrags angelegt oder zur Tilgung einer Baufinanzierung verwendet werden können. Somit unterstützen Sie als Arbeitgeber direkt den Vermögensaufbau bzw. die Schuldentilgung Ihrer Beschäftigten. Die monatliche Unterstützung kann dabei bis zu 40 Euro betragen. Einen Anspruch auf solche Leistungen haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten.

Lediglich freie Mitarbeiter, Selbstständige und Personen im Ruhestand haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob Ihre Angestellten einen Anspruch haben, steht im Tarifvertrag Ihrer Branche. Für den Fall, dass ein solcher Anspruch besteht, können Sie einen entsprechenden Vermerk in die Arbeitsverträge Ihrer Beschäftigten aufnehmen.

Wie funktioniert das Sparen?

Vermögenswirksame Leistungen können in zahlreiche neue oder bereits bestehende Sparverträge eingezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel laufende Baufinanzierungen oder Bausparverträge und Bank- oder Aktiensparpläne, wobei letztere vorher überprüft werden müssen, ob sie für das VL-Sparen geeignet sind. Sobald Ihre Angestellten einen VL-Vertrag abgeschlossen haben, ist es wichtig, dass sie mit einer Kopie bzw. einer Bestätigung des Vertrages zu Ihnen kommen. Sobald die Bestätigung vorliegt, zahlen Sie den dort genannten Betrag in die gewählte Sparanlage ein.

VL-Verträge laufen grundsätzlich sieben Jahre. Davon wird während der ersten sechs Jahre Geld eingezahlt und im letzten Jahr ruht das Geld. Der Bausparvertrag bildet eine Ausnahme, denn hier wird auch im siebten Jahr Geld eingezahlt. In jedem Fall kann bereits nach dem sechsten Jahr ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Staatliche Unterstützung: Die Arbeitnehmersparzulage 

Zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen, haben Beschäftigte, deren zu versteuerndes Bruttojahresgehalt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art der Anlage und Höhe des in die Anlage eingezahlten Betrages im Jahr richtet. Wie hoch die Förderungen für welche Sparanlage genau sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt dieses Artikels. Das zu versteuernde Jahreseinkommen wird vom Finanzamt berechnet und ist immer geringer als das Bruttojahreseinkommen.

Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Den genauen Betrag können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.

Welche Förderung gibt es für welche Anlageform?

Jede Anlageform hat eine unterschiedlich hohe Förderung, welche im § 13 Abs. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz geregelt sind. Dennoch sollte nicht die Höhe der Förderung allein ausschlaggebend für die Wahl der Anlageform sein. Es ist ratsam vorher zu überlegen, für welchen Zweck das Geld später verwendet werden soll, sodass dafür optimale Bedingungen geschaffen werden können. Beschäftigte können jederzeit ihre Sparanlage mit eigenem Geld aufstocken, wenn Unternehmen nicht die Beiträge zahlen, die für die maximale Fördersumme nötig sind.

Das Bausparen

Entscheiden sich Beschäftigte für eine Sparanlage für wohnwirtschaftliche Zwecke, also einen Bausparvertrag zum Beispiel, liegt die Höchstgrenze für das zu versteuernde Einkommen bei 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 für Verheiratete. Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination aus einem Kredit zur Immobilienfinanzierung und einem Sparplan. In diesem Fall erhalten Sparende einen staatlichen Zuschuss von 9 Prozent auf die Beiträge, die Arbeitgeber*innen als Vermögenswirksame Leistungen zahlen. Die höchste jährlich geförderte Sparleistung beträgt 470 Euro bzw. 940 im Jahr, bei der ein entsprechender staatlicher Zuschuss von 43 Euro bzw. 86 Euro gezahlt wird.

Den Baukredit abbezahlen 

Beschäftigte, die bereits einen Baukredit aufgenommen haben, können diesen mit VL-Beiträgen abbezahlen. Hierfür können Sie den jeweiligen Beitrag entweder direkt auf das Darlehenskonto oder auf das private Konto des*r Angestellten. Bei der Überweisung auf das Privatkonto ist es ratsam, dass Sie sich eine Bestätigung des Kreditinstituts geben lassen, aus der hervorgeht, dass Ihre VL-Beiträge tatsächlich dorthin überwiesen werden. Die Ausnahme bilden hierbei bereits laufende Hypothekendarlehen, bei der Banken in der Regel keine nachträglich vereinbarte Tilgung mit VL-Beiträgen gewähren. 

Der ETF-Sparplan

Mit einem ETF-Sparplan (Exchange Traded Funds) wird das Geld am Aktienmarkt angelegt. Der Auszahlbetrag steht vorher noch nicht fest, da dieser von den Veränderungen des Aktienmarktes abhängt und entsprechenden Kursschwankungen unterliegt. Wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung Verluste oder nur unzureichende Gewinne zu Buche stehen, ist es deshalb ratsam, das Geld für einen weiteren Zeitraum anzulegen. Es besteht hierbei ein größeres Risiko im Vergleich zu den anderen Anlageformen, welches sich allerdings durch höhere Renditen auszahlen könnte.

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen bei 20.000 für Ledige bzw. 40.000 für Ehepaare. Hierbei gibt es eine Förderung in Höhe 20 Prozent des eingezahlten Betrags, maximal jedoch 80 Euro im Jahr. Um diese Summe zu erhalten, müssen 400 Euro bzw. 800 Euro im Jahr gespart werden, was in etwa einer monatlichen Rate von 33 Euro bzw. 66 Euro entspricht. 

Der Banksparplan

Der Banksparplan ist die einzige Anlageform, bei der es keine staatliche Unterstützung gibt. Aus diesem Grund sind Banksparende theoretisch nicht an die siebenjährige Mindestlaufzeit gebunden und können sich ihr Geld bei Bedarf früher auszahlen lassen. Diese Möglichkeit des VL-Sparens eignet sich somit am besten für Personen, die ohnehin keinen Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage haben und sich etwas mehr Flexibilität wünschen. Um einen Banksparplan abzuschließen, eröffnen Anleger*innen bei der Bank ihres Vertrauens ein gesondertes Bankkonto.

Viele Banken biete Verträge mit einer siebenjährigen Laufzeit an, bei denen es während der Laufzeit eine relativ geringe Grundverzinsung auf die VL-Beiträge gibt. Dafür gibt es dann am Ende der Vertragslaufzeit eine Bonuszahlung von bis zu 14 Prozent. Die Banken hoffen darauf, dass damit möglichst viele Anleger*innen ihren Banksparplan über die vollen sieben Jahre nutzen.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?

Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig, da sie de facto das Bruttogehalt der*s Beschäftigten erhöhen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber*in den VL-Betrag auf das jeweilige Sparkonto überweisen und Ihre Mitarbeiter*innen im Gegenzug Steuern und Sozialabgaben über die  Lohnabrechnung bezahlen. 

Sichere Geldanlage mit Unterstützung

Vermögenswirksame Leistungen sind eine einfache und sichere Möglichkeit der Geldanlage. Die Arbeitnehmersparzulage macht dies besonders für Geringverdienende attraktiv. Arbeitnehmer können sich ganz nach Bedarf für eine der verschiedenen Anlageformen entscheiden. Somit können sie für ein Eigenheim sparen, für das Alter vorsorgen oder auf eine hohe Rendite an der Börse spekulieren. 

Vermögenswirksame Leistungen Notiz Büro



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