Unterstützung für Ausbildungsbetriebe - Ausbildungsbonus

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung das Programm "Ausbildungsplätze sichern" auf den Weg gebracht. Das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und bietet unterschiedliche Förderungen an.

Programm „Ausbildungsplätze sichern“

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung das Programm "Ausbildungsplätze sichern" auf den Weg gebracht. Das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und bietet unterschiedliche Förderungen an.

Für die Beantragung ist eine Frist von drei Monaten zu beachten. Die Frist startet mit Ende der Probezeit.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Die Unternehmen müssen eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sein.

Was wird gefördert?

Erhalt von Ausbildungsplätzen

Stellt ein Unternehmen in 2020 genauso viele Auszubildende ein wie durchschnittlich in den drei vorangegangenen Jahren, beträgt die „Ausbildungsprämie“ einmalig 2.000 Euro für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.

Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze

Die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in der Krise wird mit der „Ausbildungsprämie plus“ i. H. v. 3.000 Euro je zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag unterstützt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Jahr 2020 mehr Ausbildungsplätze schafft, als im Durchschnitt in den in den letzten drei Jahren.

Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung

Unterstützt werden auch Unternehmen, welche weder ihre Auszubildenden noch Ihre Ausbilder, trotz erheblichem Arbeitsausfall, in Kurzarbeit schicken. Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50 % im gesamten Betrieb. Die Förderung erfolgt in Höhe von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 % zu verzeichnen ist.

Übernahme in Fällen der Insolvenz

Unternehmen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen klein und mittelständischen Unternehmen übernehmen und weiter ausbilden, werden mit einer Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag gefördert.

 

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